Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: ZOELLER-KIPPER GmbH

Auftragswert

€235k

Zuschlag am

15. Juli 2026

TED·509706-2026

Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen

Brandenburg
Forst (Lausitz), Germany·Veröffentlicht 23. Juli 2026
Fahrzeuge und TransportUmwelt und EntsorgungÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftAbfallwirtschaftFahrzeugbeschaffungKommunale DienstleistungenNutzfahrzeugeOeffentliche Auftraege
Auftragswert
€235k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße schreibt die Beschaffung von zwei neuen Abfallsammelfahrzeugen aus. Die Fahrzeuge sind für den Ein-Schicht-Betrieb zur Sammlung von Siedlungsabfällen vorgesehen und verfügen über einen Pressplattenaufbau. Die Lieferung der Fahrzeuge soll bis spätestens zum 31.03.2027 erfolgen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung und Montage von zwei Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplatten-Aufbau sowie Schüttung (Los 1) und Umleerbalken (Los 2) zur Sammlung von Siedlungsabfällen als Neufahrzeug.

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Spree-Neiße sucht zwei neue Abfallsammelfahrzeuge für die Müllabfuhr im Kreisgebiet. Es handelt sich um Spezialfahrzeuge mit Dreiachsfahrgestell und einem großen Pressplattenaufbau, die für den täglichen Einsatz im Ein-Schicht-Betrieb ausgelegt sind. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, wobei ein Fahrzeug für Hausmüll und eines für Sperrmüll vorgesehen ist. Neben dem Preis spielen bei der Auswahl vor allem die Nähe der Vertragswerkstätten zum Betriebshof sowie die Lieferzeit eine entscheidende Rolle.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Abfallsammelfahrzeug - Hausmüll
€235k

Die hier ausgeschriebenen Abfallsammelfahrzeuge sind für den Ein-Schicht-Betrieb mit einem Fahrer und einem Lader im Kreisgebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vorgesehen. Die jährliche Betriebszeit der Fahrzeuge beträgt 1.500 bis 2.000 Stunden (Kalkulationsgrundlage 1.800 h/a). Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug mit einem Dreiachsfahrgestell mit zwangsgelenkter Nachlauflenkachse, einem 23 - 25 m³ großen Pressplattenaufbau mit geteilten Automatiklifter (Los1) und Umleerbalken (Los2 ) zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen erfolgen. Das komplette Fahrzeug darf eine Gesamthöhe von 3.650 mm nicht überschreiten.

CPV 34144511
LOT-0002Abfallsammelfahrzeug - Sperrmüll
€0k

Die hier ausgeschriebenen Abfallsammelfahrzeuge sind für den Ein-Schicht-Betrieb mit einem Fahrer und einem Lader im Kreisgebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vorgesehen. Die jährliche Betriebszeit der Fahrzeuge beträgt 1.500 bis 2.000 Stunden (Kalkulationsgrundlage 1.800 h/a). Der Einsatz soll als Abfallsammelfahrzeug mit einem Dreiachsfahrgestell mit zwangsgelenkter Nachlauflenkachse, einem 23 - 25 m³ großen Pressplattenaufbau mit geteilten Automatiklifter (Los1) und Umleerbalken (Los2 ) zur Sammlung und zum Transport von Siedlungsabfällen erfolgen. Das komplette Fahrzeug darf eine Gesamthöhe von 3.650 mm nicht überschreiten.

CPV 34144511
Bewertung

Zuschlagskriterien

10 Kriterien
  • price

    Für das Kriterium "Preis" werden max. 250 Punkte vergeben.

    50%
  • cost

    Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für das Fahrgestell zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 30 km entfernt sein. Für 1 km werden 50 Punkte und ab 31 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

    10%
  • cost

    Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für den Aufbau zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 150 km entfernt sein. Für 1 km werden 75 Punkte und ab 151 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

    15%
  • cost

    Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für die Schüttung zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 150 km entfernt sein. Für 1 km werden 75 Punkte und ab 151 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

    15%
  • quality

    Bewertet wird die Lieferzeit nach Ablauf der Bindefrist am 01.08.2026. Die Komplettfahrzeuge sind bis spätestens 31.03.2027 an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu liefern. Die kürzeste angebotene Lieferzeit erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Für eine Lieferung am 31.03.2027 werden 0 Punkte vergeben. Alle Werte dazwischen werden linear berechnet.

    10%
  • price

    Für das Kriterium "Preis" werden max. 250 Punkte vergeben.

    50%
  • cost

    Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für das Fahrgestell zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 30 km entfernt sein. Für 1 km werden 50 Punkte und ab 31 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

    10%
  • cost

    Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für den Aufbau zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 150 km entfernt sein. Für 1 km werden 75 Punkte und ab 151 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

    15%
  • cost

    Bewertet wird die Entfernung der Vertragswerkstatt für die Schüttung zum Betriebshof. Die Vertragswerkstatt darf max. 150 km entfernt sein. Für 1 km werden 75 Punkte und ab 151 km 0 Punkte vergeben. Die Abstufung dazwischen wird durch lineare Interpolation ermittelt.

    15%
  • quality

    Bewertet wird die Lieferzeit nach Ablauf der Bindefrist am 01.08.2026. Die Komplettfahrzeuge sind bis spätestens 31.03.2027 an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu liefern. Die kürzeste angebotene Lieferzeit erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Für eine Lieferung am 31.03.2027 werden 0 Punkte vergeben. Alle Werte dazwischen werden linear berechnet.

    10%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 23. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an ZOELLER-KIPPER GmbH · €235k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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