Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Bohnen IT GmbH

Auftragswert

€222k

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·448029-2026

Lieferung von WLAN-Hardwarekomponenten

Nordrhein-Westfalen
Sankt Augustin, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
IT-DienstleistungenHardwareBildungswesenĂ–ffentliche VerwaltungWlan InfrastrukturNetzwerktechnikHochschuleIt HardwareOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
—
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg schreibt die Lieferung von WLAN-Produkten zur Erweiterung ihrer bestehenden Netzwerkinfrastruktur aus. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung von Hardwarekomponenten des Herstellers Aruba. Das Vergabeverfahren erfolgt als offenes Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Produkte zur Erweiterung der WLAN Infrastruktur

VergabeHero-Einschätzung

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg möchte ihre bestehende WLAN-Infrastruktur erweitern und sucht hierfür einen Lieferanten für spezifische Netzwerk-Hardware. Konkret geht es um die Beschaffung von WLAN-Produkten des Herstellers Aruba, die zur Verbesserung der Netzabdeckung und Kapazität an der Hochschule eingesetzt werden sollen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt auf die Lieferung bewerben. Der Zuschlag wird ausschließlich über den Preis entschieden, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Auftrag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001WLAN Produkt

WLAN Produkte Aruba

CPV 32428000, 32410000, 32418000, 32420000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Bohnen IT GmbH · €222k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero