Lieferung von Winterstiefeln für die Bayerische Polizei

Was wird ausgeschrieben
Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei schreibt die Lieferung von Winterstiefeln aus. Der Auftrag umfasst eine verbindliche Mindestabnahmemenge von 1.500 Paar sowie eine unverbindliche Option auf weitere 2.500 Paar. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Bayerische Polizei beabsichtigt die Beschaffung von Winterstiefeln.
Die Bayerische Polizei sucht einen Lieferanten für Winterstiefel, um ihre Einsatzkräfte auszustatten. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei dem eine feste Abnahmemenge von 1.500 Paar Stiefeln garantiert wird und weitere 2.500 Paar optional abgerufen werden können. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu gleichen Teilen auf Basis des Preises und der Qualität der angebotenen Stiefel. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch die vollständige Einreichung der geforderten Nachweise belegen, um einen Ausschluss vom Verfahren zu vermeiden.
Zentrale Anforderungen
1 Punkte- Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ausschreibungsunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotDer AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge (entspricht der Schätzmenge): 1.500 Paar Winterstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 2.500 Paar Winterstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 4.000 Paar Winterstiefel. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Einsatzkräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Leistung
- price50%
Preis
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung