Lieferung von Waldhackschnitzeln für das Heizkraftwerk Kaufering

Was wird ausgeschrieben
Der Markt Kaufering schreibt die Lieferung von insgesamt ca. 11.300 Tonnen naturbelassener Waldhackschnitzel der Qualitätsklasse A1/A2 aus. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt, die sich auf Winter- und Sommerperioden zwischen Oktober 2026 und September 2027 verteilen. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Preis und CO2-Effizienz.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von ca. 11.300 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Die Gesamtmenge ist in 6 Lose aufgeteilt.
Der Markt Kaufering sucht Lieferanten für Waldhackschnitzel, um den Betrieb seines kommunalen Heizkraftwerks sicherzustellen. Insgesamt werden rund 11.300 Tonnen des Brennstoffs benötigt, wobei die Lieferung in sechs verschiedene Lose aufgeteilt ist, die unterschiedliche Zeiträume im Winter 2026/2027 und Sommer 2027 abdecken. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Qualitätsvorgaben für naturbelassenes Holz erfüllen und die CO2-Effizienz ihrer Logistik darlegen. Die Vergabeentscheidung gewichtet den Preis zu 70 Prozent und ökologische Kriterien zu 30 Prozent.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung durch Eintrag im AVPQ oder Eigenerklärung (Formblatt L124)
- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. GWB
- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Sozialversicherungsstandards
- Qualitätsnachweis gemäß EN ISO 17225-4 (Klasse A1/A2)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG ( https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ******* Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************ Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung *********** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben. *********** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
6 LoteLieferung von ca. 5.000 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Zeitraum Winterperiode: 01.10.2026 – 30.04.2027: Oktober 2026: 300 t November 2026: 700 t Dezember 2026: 900 t Januar 2027: 1.000 t Februar 2027: 1.000 t März 2027: 800 t April 2027: 300 t
Lieferung von ca. 4000 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Zeitraum Winterperiode: 01.10.2026 – 30.04.2027: Oktober 2026: 250 t November 2026: 550 t Dezember 2026: 750 t Januar 2027: 850 t Februar 2027: 850 t März 2027: 600 t April 2027: 150 t
Lieferung von ca. 500 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Zeitraum Winterperiode: 01.10.2026 – 30.04.2027: Oktober 2026: 20 t November 2026: 70 t Dezember 2026: 90 t Januar 2027: 110 t Februar 2027: 110 t März 2027: 80 t April 2027: 20 t
Lieferung von ca. 500 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Zeitraum Winterperiode: 01.10.2026 – 30.04.2027: Oktober 2026: 20 t November 2026: 70 t Dezember 2026: 90 t Januar 2027: 110 t Februar 2027: 110 t März 2027: 80 t April 2027: 20 t
Lieferung von ca. 800 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Zeitraum Sommerperiode: 01.05.2027 – 30.09.2027: Mai 2027: 150 t Juni 2027: 200 t Juli 2027: 200 t August 2027: 150 t September 2027: 100 t
Lieferung von ca. 500 t naturbelassenen Waldhackschnitzeln gemäß Qualitätsklasse A1/A2 nach EN ISO 17225-4, inklusive Anlieferung an das kommunale Heizkraftwerk. Zeitraum Sommerperiode: 01.05.2027 – 30.09.2027: Mai 2027: 100 t Juni 2027: 150 t Juli 2027: 120 t August 2027: 80 t September 2027: 50 t
Zuschlagskriterien
12 Kriterien- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 ungewichtete Punkte (Gewichtung 70 %). Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality30%
Für den Umweltaspekt können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30 %) *********** Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die CO2-Effizienz des für die Lieferung von Holzhackschnitzeln eingesetzten Transportsystems bewertet. Ziel ist es, Lieferketten mit geringen Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Bewertung basiert auf zwei Faktoren: 1. Der Fahrzeugtechnologie / Antriebsart des eingesetzten Transportfahrzeugs. 2. Der einfachen Fahrtstrecke (in Kilometern) zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle. Ermittlung der CO2-Emissionen *********** Für die Bewertung wird aus der Kombination von Fahrzeugtyp und Fahrtstrecke ein theoretischer CO2-Ausstoß in Kilogramm (kg) pro Standardlieferung ermittelt. Hierzu gelten feste, von der Vergabestelle definierte CO2-Emissionsfaktoren (Well-to-Wheel), die den spezifischen Verbrauch im Schüttguttransport (z. B. erhöhter Luftwiderstand von Schubboden-Lkw, Einsatz im Nahbereich etc.) berücksichtigen (siehe Tabelle im Dokument "Zuschlagskriterium und Wertungsmatrix). Bepunktung-Skala *********** Die Vergabe von Wertungspunkten erfolgt leistungsbezogen anhand des berechneten CO2-Ausstoßes. Umweltschonende Antriebstechnologien können dabei längere Transportwege kompensieren. Die Punkte werden anhand des tatsächlichen CO2-Ausstoßes pro Lieferung vergeben: • 10 Punkte (Maximale Punktzahl): Extrem sauber (0 bis 20 kg CO2) • 7 Punkte: Niedrige Emissionen (> 20 bis 75 kg CO2) • 4 Punkte: Moderate Emissionen (> 75 kg CO2 bis 120 kg CO2) • 2 Punkte: Hohe Emissionen (> 120 kg CO2 bis 200 kg CO2) • 0 Punkte: Sehr hohe Emissionen (Über 200 kg CO2) Geforderte Angaben des Bieters (Eigenerklärung) *********** Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots je Los zwingend folgende Angaben in der Excel-Datei „26-297_ZK_Umweltaspekt“ zu machen: 1. Exakte Transportdistanz in km (kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle: Biomasseheizkraftwerk Kaufering, Am Heizwerk 1, 86916 Kaufering). 2. Eingesetzter Fahrzeugtyp inklusive Schadstoffklasse bzw. Antriebsart. Hinweis zur Nachweispflicht: Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit Nachweise über den Fuhrpark (z. B. Kopie Fahrzeugschein) oder den Bezug von Ökostrom einzufordern. Falschangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 ungewichtete Punkte (Gewichtung 70 %). Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality30%
Für den Umweltaspekt können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30 %) *********** Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die CO2-Effizienz des für die Lieferung von Holzhackschnitzeln eingesetzten Transportsystems bewertet. Ziel ist es, Lieferketten mit geringen Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Bewertung basiert auf zwei Faktoren: 1. Der Fahrzeugtechnologie / Antriebsart des eingesetzten Transportfahrzeugs. 2. Der einfachen Fahrtstrecke (in Kilometern) zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle. Ermittlung der CO2-Emissionen *********** Für die Bewertung wird aus der Kombination von Fahrzeugtyp und Fahrtstrecke ein theoretischer CO2-Ausstoß in Kilogramm (kg) pro Standardlieferung ermittelt. Hierzu gelten feste, von der Vergabestelle definierte CO2-Emissionsfaktoren (Well-to-Wheel), die den spezifischen Verbrauch im Schüttguttransport (z. B. erhöhter Luftwiderstand von Schubboden-Lkw, Einsatz im Nahbereich etc.) berücksichtigen (siehe Tabelle im Dokument "Zuschlagskriterium und Wertungsmatrix). Bepunktung-Skala *********** Die Vergabe von Wertungspunkten erfolgt leistungsbezogen anhand des berechneten CO2-Ausstoßes. Umweltschonende Antriebstechnologien können dabei längere Transportwege kompensieren. Die Punkte werden anhand des tatsächlichen CO2-Ausstoßes pro Lieferung vergeben: • 10 Punkte (Maximale Punktzahl): Extrem sauber (0 bis 20 kg CO2) • 7 Punkte: Niedrige Emissionen (> 20 bis 75 kg CO2) • 4 Punkte: Moderate Emissionen (> 75 kg CO2 bis 120 kg CO2) • 2 Punkte: Hohe Emissionen (> 120 kg CO2 bis 200 kg CO2) • 0 Punkte: Sehr hohe Emissionen (Über 200 kg CO2) Geforderte Angaben des Bieters (Eigenerklärung) *********** Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots je Los zwingend folgende Angaben in der Excel-Datei „26-297_ZK_Umweltaspekt“ zu machen: 1. Exakte Transportdistanz in km (kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle: Biomasseheizkraftwerk Kaufering, Am Heizwerk 1, 86916 Kaufering). 2. Eingesetzter Fahrzeugtyp inklusive Schadstoffklasse bzw. Antriebsart. Hinweis zur Nachweispflicht: Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit Nachweise über den Fuhrpark (z. B. Kopie Fahrzeugschein) oder den Bezug von Ökostrom einzufordern. Falschangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 ungewichtete Punkte (Gewichtung 70 %). Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality30%
Für den Umweltaspekt können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30 %) *********** Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die CO2-Effizienz des für die Lieferung von Holzhackschnitzeln eingesetzten Transportsystems bewertet. Ziel ist es, Lieferketten mit geringen Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Bewertung basiert auf zwei Faktoren: 1. Der Fahrzeugtechnologie / Antriebsart des eingesetzten Transportfahrzeugs. 2. Der einfachen Fahrtstrecke (in Kilometern) zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle. Ermittlung der CO2-Emissionen *********** Für die Bewertung wird aus der Kombination von Fahrzeugtyp und Fahrtstrecke ein theoretischer CO2-Ausstoß in Kilogramm (kg) pro Standardlieferung ermittelt. Hierzu gelten feste, von der Vergabestelle definierte CO2-Emissionsfaktoren (Well-to-Wheel), die den spezifischen Verbrauch im Schüttguttransport (z. B. erhöhter Luftwiderstand von Schubboden-Lkw, Einsatz im Nahbereich etc.) berücksichtigen (siehe Tabelle im Dokument "Zuschlagskriterium und Wertungsmatrix). Bepunktung-Skala *********** Die Vergabe von Wertungspunkten erfolgt leistungsbezogen anhand des berechneten CO2-Ausstoßes. Umweltschonende Antriebstechnologien können dabei längere Transportwege kompensieren. Die Punkte werden anhand des tatsächlichen CO2-Ausstoßes pro Lieferung vergeben: • 10 Punkte (Maximale Punktzahl): Extrem sauber (0 bis 20 kg CO2) • 7 Punkte: Niedrige Emissionen (> 20 bis 75 kg CO2) • 4 Punkte: Moderate Emissionen (> 75 kg CO2 bis 120 kg CO2) • 2 Punkte: Hohe Emissionen (> 120 kg CO2 bis 200 kg CO2) • 0 Punkte: Sehr hohe Emissionen (Über 200 kg CO2) Geforderte Angaben des Bieters (Eigenerklärung) *********** Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots je Los zwingend folgende Angaben in der Excel-Datei „26-297_ZK_Umweltaspekt“ zu machen: 1. Exakte Transportdistanz in km (kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle: Biomasseheizkraftwerk Kaufering, Am Heizwerk 1, 86916 Kaufering). 2. Eingesetzter Fahrzeugtyp inklusive Schadstoffklasse bzw. Antriebsart. Hinweis zur Nachweispflicht: Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit Nachweise über den Fuhrpark (z. B. Kopie Fahrzeugschein) oder den Bezug von Ökostrom einzufordern. Falschangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 ungewichtete Punkte (Gewichtung 70 %). Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality30%
Für den Umweltaspekt können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30 %) *********** Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die CO2-Effizienz des für die Lieferung von Holzhackschnitzeln eingesetzten Transportsystems bewertet. Ziel ist es, Lieferketten mit geringen Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Bewertung basiert auf zwei Faktoren: 1. Der Fahrzeugtechnologie / Antriebsart des eingesetzten Transportfahrzeugs. 2. Der einfachen Fahrtstrecke (in Kilometern) zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle. Ermittlung der CO2-Emissionen *********** Für die Bewertung wird aus der Kombination von Fahrzeugtyp und Fahrtstrecke ein theoretischer CO2-Ausstoß in Kilogramm (kg) pro Standardlieferung ermittelt. Hierzu gelten feste, von der Vergabestelle definierte CO2-Emissionsfaktoren (Well-to-Wheel), die den spezifischen Verbrauch im Schüttguttransport (z. B. erhöhter Luftwiderstand von Schubboden-Lkw, Einsatz im Nahbereich etc.) berücksichtigen (siehe Tabelle im Dokument "Zuschlagskriterium und Wertungsmatrix). Bepunktung-Skala *********** Die Vergabe von Wertungspunkten erfolgt leistungsbezogen anhand des berechneten CO2-Ausstoßes. Umweltschonende Antriebstechnologien können dabei längere Transportwege kompensieren. Die Punkte werden anhand des tatsächlichen CO2-Ausstoßes pro Lieferung vergeben: • 10 Punkte (Maximale Punktzahl): Extrem sauber (0 bis 20 kg CO2) • 7 Punkte: Niedrige Emissionen (> 20 bis 75 kg CO2) • 4 Punkte: Moderate Emissionen (> 75 kg CO2 bis 120 kg CO2) • 2 Punkte: Hohe Emissionen (> 120 kg CO2 bis 200 kg CO2) • 0 Punkte: Sehr hohe Emissionen (Über 200 kg CO2) Geforderte Angaben des Bieters (Eigenerklärung) *********** Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots je Los zwingend folgende Angaben in der Excel-Datei „26-297_ZK_Umweltaspekt“ zu machen: 1. Exakte Transportdistanz in km (kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle: Biomasseheizkraftwerk Kaufering, Am Heizwerk 1, 86916 Kaufering). 2. Eingesetzter Fahrzeugtyp inklusive Schadstoffklasse bzw. Antriebsart. Hinweis zur Nachweispflicht: Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit Nachweise über den Fuhrpark (z. B. Kopie Fahrzeugschein) oder den Bezug von Ökostrom einzufordern. Falschangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 ungewichtete Punkte (Gewichtung 70 %). Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality30%
Für den Umweltaspekt können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30 %) *********** Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die CO2-Effizienz des für die Lieferung von Holzhackschnitzeln eingesetzten Transportsystems bewertet. Ziel ist es, Lieferketten mit geringen Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Bewertung basiert auf zwei Faktoren: 1. Der Fahrzeugtechnologie / Antriebsart des eingesetzten Transportfahrzeugs. 2. Der einfachen Fahrtstrecke (in Kilometern) zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle. Ermittlung der CO2-Emissionen *********** Für die Bewertung wird aus der Kombination von Fahrzeugtyp und Fahrtstrecke ein theoretischer CO2-Ausstoß in Kilogramm (kg) pro Standardlieferung ermittelt. Hierzu gelten feste, von der Vergabestelle definierte CO2-Emissionsfaktoren (Well-to-Wheel), die den spezifischen Verbrauch im Schüttguttransport (z. B. erhöhter Luftwiderstand von Schubboden-Lkw, Einsatz im Nahbereich etc.) berücksichtigen (siehe Tabelle im Dokument "Zuschlagskriterium und Wertungsmatrix). Bepunktung-Skala *********** Die Vergabe von Wertungspunkten erfolgt leistungsbezogen anhand des berechneten CO2-Ausstoßes. Umweltschonende Antriebstechnologien können dabei längere Transportwege kompensieren. Die Punkte werden anhand des tatsächlichen CO2-Ausstoßes pro Lieferung vergeben: • 10 Punkte (Maximale Punktzahl): Extrem sauber (0 bis 20 kg CO2) • 7 Punkte: Niedrige Emissionen (> 20 bis 75 kg CO2) • 4 Punkte: Moderate Emissionen (> 75 kg CO2 bis 120 kg CO2) • 2 Punkte: Hohe Emissionen (> 120 kg CO2 bis 200 kg CO2) • 0 Punkte: Sehr hohe Emissionen (Über 200 kg CO2) Geforderte Angaben des Bieters (Eigenerklärung) *********** Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots je Los zwingend folgende Angaben in der Excel-Datei „26-297_ZK_Umweltaspekt“ zu machen: 1. Exakte Transportdistanz in km (kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle: Biomasseheizkraftwerk Kaufering, Am Heizwerk 1, 86916 Kaufering). 2. Eingesetzter Fahrzeugtyp inklusive Schadstoffklasse bzw. Antriebsart. Hinweis zur Nachweispflicht: Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit Nachweise über den Fuhrpark (z. B. Kopie Fahrzeugschein) oder den Bezug von Ökostrom einzufordern. Falschangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
- price70%
Das Angebot mit niedrigster Wertungssumme erhält 10 ungewichtete Punkte (Gewichtung 70 %). Das Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme erhält 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
- quality30%
Für den Umweltaspekt können maximal 10 ungewichtete Punkte erreicht werden. (Gewichtung 30 %) *********** Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die CO2-Effizienz des für die Lieferung von Holzhackschnitzeln eingesetzten Transportsystems bewertet. Ziel ist es, Lieferketten mit geringen Treibhausgasemissionen zu fördern. Die Bewertung basiert auf zwei Faktoren: 1. Der Fahrzeugtechnologie / Antriebsart des eingesetzten Transportfahrzeugs. 2. Der einfachen Fahrtstrecke (in Kilometern) zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle. Ermittlung der CO2-Emissionen *********** Für die Bewertung wird aus der Kombination von Fahrzeugtyp und Fahrtstrecke ein theoretischer CO2-Ausstoß in Kilogramm (kg) pro Standardlieferung ermittelt. Hierzu gelten feste, von der Vergabestelle definierte CO2-Emissionsfaktoren (Well-to-Wheel), die den spezifischen Verbrauch im Schüttguttransport (z. B. erhöhter Luftwiderstand von Schubboden-Lkw, Einsatz im Nahbereich etc.) berücksichtigen (siehe Tabelle im Dokument "Zuschlagskriterium und Wertungsmatrix). Bepunktung-Skala *********** Die Vergabe von Wertungspunkten erfolgt leistungsbezogen anhand des berechneten CO2-Ausstoßes. Umweltschonende Antriebstechnologien können dabei längere Transportwege kompensieren. Die Punkte werden anhand des tatsächlichen CO2-Ausstoßes pro Lieferung vergeben: • 10 Punkte (Maximale Punktzahl): Extrem sauber (0 bis 20 kg CO2) • 7 Punkte: Niedrige Emissionen (> 20 bis 75 kg CO2) • 4 Punkte: Moderate Emissionen (> 75 kg CO2 bis 120 kg CO2) • 2 Punkte: Hohe Emissionen (> 120 kg CO2 bis 200 kg CO2) • 0 Punkte: Sehr hohe Emissionen (Über 200 kg CO2) Geforderte Angaben des Bieters (Eigenerklärung) *********** Der Bieter hat im Rahmen seines Angebots je Los zwingend folgende Angaben in der Excel-Datei „26-297_ZK_Umweltaspekt“ zu machen: 1. Exakte Transportdistanz in km (kürzeste, verkehrsübliche Straßenverbindung zwischen dem Logistik-/Verladestandort des Bieters und der definierten Lieferstelle: Biomasseheizkraftwerk Kaufering, Am Heizwerk 1, 86916 Kaufering). 2. Eingesetzter Fahrzeugtyp inklusive Schadstoffklasse bzw. Antriebsart. Hinweis zur Nachweispflicht: Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung oder während der Vertragslaufzeit Nachweise über den Fuhrpark (z. B. Kopie Fahrzeugschein) oder den Bezug von Ökostrom einzufordern. Falschangaben führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung