Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Zehnbauer IT GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

15. Juni 2026

TED·432164-2026

Lieferung von Netzwerkkomponenten für Schulen in Freiburg

Stadt Freiburg i. Br. - VergabemanagementFreiburg im Breisgau, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Freiburg im Breisgau schreibt die Lieferung von 1249 Netzwerkkomponenten der Marke Ubiquity für den Schulbetrieb aus. Es handelt sich um die siebte Tranche dieses Beschaffungsvorhabens. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von 1249 Ubiquity Netzwerkkomponenten für Freiburger Schulen Tranche 7 (T#59443788)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Freiburg im Breisgau benötigt für ihre Schulen insgesamt 1249 neue Netzwerkkomponenten des Herstellers Ubiquity. Diese Beschaffung ist Teil einer fortlaufenden Modernisierung der IT-Infrastruktur, wobei es sich hierbei um die siebte Tranche handelt. Da der Auftrag rein über den Preis vergeben wird, ist eine effiziente Kalkulation der Hardwarekosten entscheidend für den Erfolg. Es sind keine speziellen Eignungsnachweise gefordert, was den Zugang für IT-Systemhäuser und Fachhändler erleichtert.

IT-DienstleistungenHardwareÖffentliche VerwaltungBildungswesenNetzwerktechnikIt HardwareSchul ItOeffentliche VerwaltungIt Beschaffung
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Ubiquity Netzwerkkomponenten für Freiburger Schulen

Lieferung von 1249 Ubiquity Netzwerkkomponenten für Freiburger Schulen Tranche 7 (T#59443788)

CPV 32422000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Zehnbauer IT GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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