Lieferung technischer Gase und Bereitstellung von Tankanlagen
Was wird ausgeschrieben
Die Universität Duisburg-Essen vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung technischer Gase und die Bereitstellung von Tankanlagen an mehreren Standorten. Die Vergabe umfasst drei Lose: Los 1 für Tankanlagen für Flüssig-Stickstoff und Argon inklusive Lieferung, Los 2 für Flaschengase verschiedener Art und Reinheit, sowie Los 3 für die Belieferung mit flüssigem Helium und Rücknahme aus Rückgewinnungsanlagen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 10 Jahre (3600 Tage) je Los.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die technischen Gase werden in der Versorgung der Universität Duisburg-Essen für laufende Lehrveranstaltungen sowie für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur und zur Durchführung von Forschungsexperimenten benötigt. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung technischer Gase an verschiedenen Standorten der Universität Duisburg-Essen.
Die Universität Duisburg-Essen benötigt technische Gase für den Lehrbetrieb, die Infrastruktur und Forschungsexperimente an ihren Standorten in Duisburg und Essen. Die Rahmenvereinbarung umfasst drei Lose: Bereitstellung von Tankanlagen für Flüssig-Stickstoff und Argon (Los 1), Lieferung von Flaschengasen unterschiedlicher Reinheit (Los 2) sowie Belieferung mit flüssigem Helium inklusive Rücknahme aus Rückgewinnungsanlagen (Los 3). Der Vertrag läuft über maximal 10 Jahre, wobei für Los 3 im ersten Jahr eine Mindestabnahmemenge von 3.400 kg gilt. Bieter müssen Eignungsnachweise gemäß Formular 521 vorlegen und insbesondere die Erfüllung von Ausschlussgründen nach GWB sowie die Einhaltung von Steuer-, Sozialversicherungs- und Umweltpflichten nachweisen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) mit Angebot einreichen
- Nachweis der Erfüllung von Steuer- und Abgabenpflichten
- Nachweis der Erfüllung von Sozialversicherungspflichten
- Nachweis der Einhaltung umweltrechtlicher Verpflichtungen
- Nachweis der Einhaltung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
- Keine Insolvenz oder Liquidation, kein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt
- Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 129, 129a, 129b, 261, 263, 264, 299 StGB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs ((Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) und § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich diese Straftaten gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), oder nach § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), oder nach den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten ihnen nach §123 III GWB zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen denen den Bieter eine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Dies gilt auch wenn eine Verletzung in sonstiger geeigneter Weise nachweislich vorliegt. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen Bieter werden zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine sonstige vergleichbare Verletzung gegen die genannte Verpflichtung vorliegt. Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass keine Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen vorliegen. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge keine nachweislichen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Hierfür ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) von Bieter mit dem Angebot abzugeben. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass sie nicht zahlungsunfähig sind. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass über das Vermögen des Unternehmens kein mit einer Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Bieter müssen mittels Eigenerklärung (Ausschlussgründe, Formular 521) nachweisen, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Hiervon ist ebenfalls die Kenntnis davon erfasst, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 III GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Auf das Formular 312_322 EU wird hingewiesen. Grundsätzlich werden fehlende Unterlagen nachgefordert, insbesondere bevor es zu einem Ausschluss kommt. Bitte beachten: Sofern eine Haftpflichtversicherung gefordert wurde und ein Nachweis mit einer zu niedrigen Deckungssumme eingereicht wird, führt dies zwingend zum Ausschluss. Eine Nachforderung eines höheren Deckungsnachweises ist ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
3 LoteHierzu sollen Rahmenvereinbarung für folgende Leistungen und Zeiträume abgeschlossen werden: Los 1: Bereitstellung der Tankanlagen für Flüssig-Stickstoff und Argon inkl. Lieferung für einen Zeitraum von max. 10 Jahren. Die innere Beschaffenheit von 2 Tanks sind derzeit elektropoliert. Dieser Standard gilt als Maßstab bei einem Austausch der Tankanlagen. Die Verdampfer, wie auch alle Verrohrungen müssen aus Edelstahl gefertigt und verlegt werden. Buntmetalle wie Kupfer, Messing, Aluminium und Bronze sind zu vermeiden, wo dies möglich ist. Die Anlagen werden von der Bedarfsstelle auf die Materialauswahl und die Oberflächenkonditionierung des Tanks und der Rohre schriftlich genehmigt. Unmittelbar vor der Demontage hat eine Partikelmessung zu erfolgen. Nach Umbau der Anlage hat der Lieferant sicherzustellen, dass dieser Wert wieder erreicht wird. Um 7.0 Reinstgas für Halbleiterprozesse zu erreichen, ist vor Einleitung in den SaesGetters Reiniger (hauseigen) eine Oxisorb-Trockner-Einheit vorgeschaltet. Den Bietern wird eine optionale Ortsbesichtigung angeboten. Die möglichen Termine entnehmen Sie der Anlage 7. Terminanfragen sind von den Bietern spätestens bis zum 22.04.2026 über die Kommunikation des Vergabemarktplatztes einzureichen. Für Los 1 gilt: Mit Beginn des Liefervertrages werden vom Lieferanten in Terminabsprache Tanks kostenfrei für die Universität Duisburg-Essen auf die vorhandenen Fundamente gestellt und montiert. Eine Tankmiete wird nicht erhoben. Für die Zeit einer ggf. erforderlichen Demontage bzw. Montage ist vom Lieferanten eine Notversorgung sicherzustellen. Die Tankanlagen beinhalten die notwendigen Nebeneinrichtungen (z. B. Flachverdampfer, zusätzliche Flüssigentnahme über Schlauch für Kannenabfüllung) als auch die technischen Dokumentationen. Nach Beendigung des Liefervertrages sind vorhandene Anlagen nach Terminabsprache vom Lieferanten kostenlos und fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Darüber hinaus enthält die Leistung die Tankwartung, Unterhaltung und Prüfung der Tankanlagen, sowie die Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Notfallversorgung und Fernüberwachung. Für das Errichten der Kaltvergaser/ neuen Fundamenten muss der Bieter bis 14 Tage nach Vertragsschluss die notwendigen Dokumente der neuen Tankanlage dem Auftraggeber auszuhändigen. Für die Kaltvergaser sind statische Unterlagen zu liefern, die die Standsicherheit der Anlagen ausweisen, falls im Rahmen einer Anzeige bzw. Antrag diese benötigt werden. Die innere Beschaffenheit der 2 Tanks der ZHO ist derzeit elektropoliert. Dieser Standard gilt als Maßstab bei einem Austausch der Tankanlagen. Die Verdampfer, wie auch alle Verrohrungen müssen aus Edelstahl gefertigt und verlegt werden. Buntmetalle wie Kupfer, Messing, Aluminium und Bronze sind zu vermeiden, wo dies möglich ist. Die Anlagen müssen von der Bedarfsstelle auf die Material-auswahl und die Oberflächenkonditionierung des Tanks und der Rohre schriftlich genehmigt werden. Unmittelbar vor der Demontage hat eine Partikelmessung zu erfolgen. Nach Umbau der Anlage hat der Lieferant sicherzustellen, dass dieser Wert wieder erreicht wird. Um 7.0 Reinstgas für Halbleiterprozesse zu erreichen, ist vor Einleitung in den SaesGetters Reiniger (hauseigen) eine Oxisorb-Trockner-Einheit vorgeschaltet.
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Flaschengasen unterschiedlichster Art und Reinheit an die in Anlage 3 genannten Bedarfsstellen am Campus Duisburg und Essen. Für die Lieferung von Gasgemischen muss der Lieferant folgende Spezifikationen einhalten (und auf Bedarf nachweisen): Für analytische Betriebsgasgemische: Standardisierte Produkte mit 24 Std. Lieferzeit, 36 Monate Haltbarkeit und ein Konformitätszertifikat Für Prüfgase: Eine fachliche Beratung für die Gasgemisch-Definition. Diese beinhaltet die Angaben zu Komponenten, Konzentration, Kriterien wie Herstellgenauigkeit und Messunsicherheit, Stabilität und Haltbarkeit, Zertifikat. Der Lieferant hat über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gas-gemischen gem. ISO 17025 zu verfügen. Die Gase Argon, Stickstoff, Sauerstoff, Helium, Synthetische Luft ("Luftgase") und Wasserstoff müssen den Forschungs- und Laboranwendungen erforderlichen Reinheiten entsprechen, diese Angaben sind dem Preisblatt zu entnehmen incl. der Bereitstellung der entsprechenden Konformitätszertifikate. Alle weiteren für Forschungs- und Laboranwendungen erforderlichen Gase müssen mit entsprechendem Reinheitsgrad geliefert werden gem. den Angaben in der Anlage 2 Preisblatt Los 2.
Gegenstand des Vertrages ist die Belieferung von Helium (flüssig) in Kannen, sowie Rücknahme und Aufbereitung an die in Anlage 2 Preisblatt, Los 3 genannten Abnahmestellen. Für Los 3 gilt für das erste Jahr eine Mindestabnahmemenge von jeweils 3.400 Kg als vereinbart. Für die Verlängerungsoption besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge und es wird mit einem Rückgang der Abnahmemengen gerechnet, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- price100%
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung