Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Deutscher Straßen-Dienst GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

3. Aug. 2026

TED·539851-2026

Lieferung von Tausalz (NaCl) für den Winterdienst in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
LieferaufträgeInfrastrukturÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturTausalzWinterdienstStrassenbauOeffentliche VerwaltungLogistik
Auftragswert
~€3.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt die Lieferung von Tausalz für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis zum 31.05.2027 aus. Es handelt sich um eine zentrale Beschaffung für das gesamte Landesgebiet zur Sicherstellung des Winterdienstes. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Tausalz (NaCl) für das Land Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vom 01.10.2026 bis 31.05.2027

VergabeHero-Einschätzung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt sucht einen Lieferanten für Tausalz, das für den Winterdienst auf den Straßen des Bundeslandes benötigt wird. Der Lieferzeitraum erstreckt sich über die Wintersaison 2026/2027, konkret vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Mai 2027. Da es sich um eine landesweite Versorgung handelt, ist ein hohes Liefervolumen zu erwarten. Die Vergabe erfolgt rein nach dem günstigsten Preis, was bedeutet, dass die wirtschaftlichste Offerte den Zuschlag erhält.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von Tausalz (NaCl)

Lieferung von Tausalz (NaCl) für das Land Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01.10.2026 bis 31.05.2027

CPV 14410000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    wirtschaftlichster Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Deutscher Straßen-Dienst GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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