Lieferung von Strom für kommunale Abnahmestellen in Franken

Was wird ausgeschrieben
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt die Stromlieferung für 642 Abnahmestellen in den Regionen Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken aus. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von rund 4,5 Millionen Kilowattstunden über eine Laufzeit von zwei Jahren. Es handelt sich um eine Bündelausschreibung für verschiedene bayerische Kommunen.
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Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH sucht einen Stromlieferanten für zahlreiche kommunale Einrichtungen in Franken. Insgesamt werden 642 Abnahmestellen mit Strom versorgt, wobei der jährliche Gesamtverbrauch bei etwa 4,5 Millionen Kilowattstunden liegt. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Da es sich um eine Bündelausschreibung handelt, werden die Bedarfe mehrerer Gemeinden zusammengefasst, um bessere Konditionen zu erzielen. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe prüfen und die Einhaltung aktueller Russland-Sanktionen bestätigen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
- Bestätigung der Einhaltung aktueller Russland-Sanktionen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotBündelausschreibung für 642 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 4.517.370 kWh. ( Gemeinde Burgoberbach, Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, Gemeinde Aurach, Markt Dietenhofen, Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, Gemeinde Röthlein, Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg, Gemeinde Trautskirchen, Gemeinde Walsdorf, Gemeinde Theilheim )
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Zeitplan
- 18. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung