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Lieferung von Strom für Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen
Duisburg, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
EnergieversorgungSportÖffentliche VerwaltungStromlieferungEnergieversorgungOeffentliche AusschreibungSportverbandNordrhein Westfalen
Auftragswert
~€710k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
13. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen schreibt die Stromlieferung für seine Liegenschaften für die Jahre 2027 und 2028 aus. Der geschätzte Gesamtbedarf liegt bei ca. 1,42 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Die Vergabe erfolgt in einem offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028

VergabeHero-Einschätzung

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen sucht einen Stromlieferanten für seine verschiedenen Standorte für den Zeitraum von 2027 bis 2028. Es wird ein jährlicher Strombedarf von etwa 1,42 Millionen Kilowattstunden erwartet. Interessierte Energieversorger können sich im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens bewerben, um die Versorgung der Liegenschaften sicherzustellen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Strom für die Liegenschaften des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. für die Jahre 2027 und 2028

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Strom an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage "Anlage_Entnahmestellen" aufgeführt sind. Die prognostizierten Gesamtstrombedarfe für die Jahre 2027 und 2028 belaufen sich jeweils auf ca. 1.420.000 kWh/Jahr.

CPV 09310000Frist 13. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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