Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

Auftragswert

€2.9M

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·448823-2026

Lieferung von Strom für die Bayerische Rieswasserversorgung für das Jahr 2027

Bayern
Nördlingen, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
EnergieversorgungWasserversorgungÖffentliche VerwaltungStromlieferungEnergieversorgungOeffentliche VergabeWasserwirtschaftEnergieeinkauf
Auftragswert
~€3.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bayerische Rieswasserversorgung schreibt die Stromlieferung für insgesamt 176 Abnahmestellen für das Kalenderjahr 2027 aus. Der jährliche Gesamtverbrauch beläuft sich auf etwa 15,07 Millionen Kilowattstunden. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Strom für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Die Bayerische Rieswasserversorgung benötigt für ihre Betriebsstätten im Jahr 2027 eine zuverlässige Stromversorgung. Es handelt sich um eine Ausschreibung für insgesamt 176 verschiedene Abnahmestellen mit einem jährlichen Gesamtbedarf von rund 15 Millionen Kilowattstunden. Da der Zuschlag rein über den Preis entschieden wird, ist das wirtschaftlichste Angebot für den Strombezug ausschlaggebend. Der Auftrag richtet sich an Energieversorger, die in der Lage sind, diese Menge für den genannten Zeitraum zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bayerische Rieswasserversorgung (BRW) Stromausschreibung 2027

Ausschreibung für 176 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 15.069.027 kWh.

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Stadtwerke Gunzenhausen GmbH · €2.9M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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