TED·547773-2026·Schließt in 32 Tagen

Lieferung von Stauden für den Uferpark in Lutherstadt Wittenberg

Sachsen-Anhalt
Lutherstadt Wittenberg, Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
LieferleistungenGarten- und LandschaftsbauÖffentliche VerwaltungGartenbauLandschaftsplanungOeffentliche VerwaltungPflanzenlieferungStadtentwicklung
Auftragswert
~€45k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Lutherstadt Wittenberg schreibt die Lieferung von Stauden für den Uferpark im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung Kuhlache aus. Es handelt sich um eine Lieferleistung im Bereich der Begrünung. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 8. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Uferpark - Lieferung von Stauden

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung von Lutherstadt Wittenberg sucht einen Lieferanten für Stauden, die im Zuge der städtebaulichen Neugestaltung des Uferparks im Gebiet Kuhlache gepflanzt werden sollen. Es handelt sich um eine reine Lieferleistung von Pflanzenmaterial für öffentliche Grünflächen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung gemäß den beigefügten Vergabeunterlagen nachweisen, die detaillierte Anforderungen an die Qualität und Art der Stauden enthalten. Das Projekt ist Teil der allgemeinen Aufwertung des Uferbereichs in Wittenberg.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Eignungsnachweise gemäß Vergabeunterlagen
  • Vollständige Angebotsangaben

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

siehe Vergabeunterlagen; Eignungsnachweise und fehlende Angebotsangaben

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Städtebauliche Entwicklung Kuhlache in 06886 Lutherstadt Wittenberg

Uferpark - Lieferung von Stauden

CPV 03120000Frist 8. Sept. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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