Lieferung von vorgefüllten Spülspritzen mit steriler NaCl-Lösung 0,9%
Was wird ausgeschrieben
Das LMU Klinikum München schreibt gemeinsam mit drei weiteren bayerischen Universitätskliniken die Lieferung von vorgefüllten Spülspritzen mit steriler physiologischer Kochsalzlösung (NaCl 0,9%) aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre). Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Deckung des medizinischen Sachbedarfs der beteiligten Kliniken.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von Spülspritzen vorgefüllt mit steriler physiologischer NaCl Lösung 0,9%
Vier große bayerische Universitätskliniken – das LMU Klinikum München, das TUM Klinikum rechts der Isar, das Universitätsklinikum Erlangen und das Universitätsklinikum Würzburg – suchen gemeinsam einen Lieferanten für medizinische Spülspritzen. Diese Spritzen sind bereits mit einer sterilen, physiologischen Kochsalzlösung (NaCl 0,9%) gefüllt und werden im Klinikalltag für verschiedene medizinische Anwendungen benötigt. Der Vertrag ist auf eine Dauer von vier Jahren angelegt, um den kontinuierlichen Bedarf der Kliniken zu decken. Da es sich um eine gemeinsame Ausschreibung mehrerer Standorte handelt, ist von einem hohen Abnahmevolumen auszugehen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Nachweis der Eignung gemäß GWB-Vorgaben
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß den nationalen Vorgaben, vgl. §124 Absatz 2 GWB. Insb.: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959). Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 1 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 2 und 3 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 4 und 5 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 6-9 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 1 Nr. 10 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 123 Absatz 4 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 1 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 3 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 4 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 5 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 6 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 7 GWB. Gemäß den entsprechenden nationalen vergaberechtlichen Vorgaben, insb. § 124 Absatz 1 Nr. 8 und 9 GWB. mit Fristsetzung Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgefordert werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise / Belege für abgegebene Eigenerklärungen zu fordern.
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von Spülspritzen vorgefüllt mit steriler physiologischer NaCl Lösung 0,9%
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung