Lieferung von Sonderbekleidung für Trainer im polizeilichen Einsatzverhalten
Was wird ausgeschrieben
Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei schreibt die Lieferung von spezieller Einsatzbekleidung und Schuhen für Trainer aus. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt, die von Combat-Shirts und Jacken bis hin zu speziellen Ringerstiefeln und leichten Schuhen reichen. Die Beschaffung erfolgt über einen Rahmenvertrag mit definierten Mindest- und Höchstabnahmemengen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von Sonderbekleidung für die Trainer im Polizeilichen Einsatzverhalten der Bayerischen Polizei in sechs Losen: Los 1: Combat-Shirt, Los 2: Softshell-Jacke, Los 3: Winterjacke, Los 4 Combat-Hose und Kniepolster, Los 5: Ringerstiefel, Los 6: Schuh (leicht)
Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei sucht einen Lieferanten für spezielle Ausrüstungsgegenstände, die von Trainern im polizeilichen Einsatztraining genutzt werden. Die Ausschreibung ist in sechs einzelne Lose unterteilt, die unter anderem Combat-Shirts, verschiedene Jackentypen, Hosen mit Kniepolstern sowie spezielle Sport- und Leichtschuhe umfassen. Für jedes Los wurden verbindliche Mindestmengen festgelegt, die der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit liefern muss. Interessierte Unternehmen können sich für einzelne oder mehrere dieser Lose bewerben, wobei die Bewertung der Angebote zu gleichen Teilen auf dem Preis und der Qualität der angebotenen Produkte basiert.
Aufteilung in Lose
6 LoteDer AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 320 Combat-Shirts. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 400 Combat-Shirts. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 720 Combat-Shirts. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 200 Softshell-Jacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 250 Softshell-Jacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 450 Softshell-Jacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 400 Winterjacken. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 500 Winterjacken. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 900 Winterjacken. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 750 Combat-Hosen, 250 Kniepolster. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 900 Combat-Hosen, 300 Kniepolster. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 1650 Combat-Hosen, 550 Kniepolster. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 170 Paar Ringerstiefel. Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 210 Paar Ringerstiefel. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 380 Paar Ringerstiefel. Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Der AG sichert dem AN während der gesamten Vertragslaufzeit die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen: Verbindliche Mindestabnahmemenge: 150 Paar Schuhe (leicht). Darüber hinaus stellt der AN sicher, dass folgende unverbindliche Abnahmemengen während der gesamten Vertragslaufzeit unverbindlich abgenommen werden können: Unverbindliche Abnahmemenge: 180 Paar Schuhe (leicht). Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit vereinbart: 330 Paar Schuhe (leicht). Die Mitteilung der Größenaufteilung erfolgt bei Erteilung der Einzelaufträge (Bestellungen). Der AN hat nur Anspruch auf die Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen. Bei den darüberhinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des ANs auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht. Über die vertraglich vereinbarte Mindestabnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Anzahl an neuen Trainern, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert