Sitzbezüge für U-Bahn-Wagen der Baureihe H/HK
Was wird ausgeschrieben
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben die Lieferung von insgesamt voraussichtlich 17.840 Sitzbezügen für die U-Bahn Baureihe H/HK aus. Die Lieferung soll im Zeitraum August 2026 bis Dezember 2029 erfolgen. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb (neg-w-call) durchgeführt.
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Lieferung von Sitzbezügen für Sitze der U-Bahn Baureihe H/HK
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beschaffen Sitzbezüge für ihre U-Bahn-Wagen der Baureihe H/HK. Es handelt sich um insgesamt rund 17.840 Stück, die über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren (August 2026 bis Dezember 2029) geliefert werden sollen. Die Sitzbezüge werden voraussichtlich für die Bestuhlung mehrerer U-Bahn-Züge benötigt. Bewerber müssen verschiedene Eigenerklärungen vorlegen (unter anderem zu den gesetzlichen Ausschlussgründen nach GWB, zu sozialen und arbeitsrechtlichen Anforderungen sowie zu EU-Sanktionen) und eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Wertung der Angebote erfolgt zu 80 % über den Stückpreis und zu 20 % über die Lieferzeit.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu § 21 Abs. 1 AEntG (Mindestlohn)
- Eigenerklärung zu § 21 Abs. 1 SchwarzArbG (Schwarzarbeit)
- Eigenerklärung zu § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichten)
- Erklärung zum Unternehmen gemäß §10a SektVO
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland (Artikel 5k)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU-Vergaben") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Erklärung zur Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU-Vergaben" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 11. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Aufteilung in Lose
1 LotGesamtmenge voraussichtlich 17.840 Sitzbezüge im Zeitraum 08/2026 bis 12/2029
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality20%
Lieferzeit in Kalendertagen
- price80%
Stückpreis
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung