Lieferung von sieben Rettungswagen (RTW) für den Rettungsdienst
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Euskirchen schreibt die Beschaffung von sieben Rettungswagen (RTW) des Typs C mit Kofferaufbau auf Basis eines Mercedes-Benz Sprinter 517 CDI aus. Die Fahrzeuge müssen den Normen DIN EN 1789 und DIN 13500 entsprechen und inklusive medizinischem Ausbau geliefert werden. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.
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Beschaffung von sieben RTW für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen
Der Kreis Euskirchen sucht einen Anbieter für die Lieferung von sieben neuen Rettungswagen. Es handelt sich um Fahrzeuge des Typs C, die auf einem Mercedes-Benz Sprinter basieren und nach den gängigen medizinischen Normen für Rettungsfahrzeuge ausgebaut werden müssen. Neben dem reinen Kaufpreis fließen bei der Bewertung auch die Erreichbarkeit des Kundendienstes und die Entfernung der Werkstatt für Wartungsarbeiten in die Entscheidung ein. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Fahrzeugausbauer, die in der Lage sind, hochwertige medizinische Einsatzfahrzeuge nach spezifischen technischen Vorgaben zu fertigen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Nachweis der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit
- Ausschluss von Insolvenzverfahren
- Nachweis der Eignung gemäß VgV-Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltsflichtengesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen. Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andre, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Vergabe ist die Lieferung von sieben Rettungswagen (Typ C) mit Kofferaufbau, basierend auf einem Transporterfahrgestell Mercedes-Benz Sprinter Typ 517 CDI, ausgeschrieben nach DIN EN 1789 und DIN 13500 inklusive Ausbau.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- cost80%
Zur Ermittlung der Wertungssumme wird dem Gesamtangebotspreis ein Wertungszuschlag hinzugerechnet, der die Entfernungs-Kilometer (Hin- und Rückreise) für Auf- bzw. Ausbaubesprechungen, Rohbaubesprechungen sowie für die Abholung der Fahrzeuge (Hin- und Rückreise) beim Auftragnehmer umfasst und die für den Personaleinsatz des Auftraggebers anfallenden Tagegelder berücksichtigt. Die Berechnung der maßgeblichen Entfernung erfolgt unter Anwendung des Routenplaners "maps.google". Dabei ist die kürzeste Verbindung zwischen dem Sitz des Auftraggebers (Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) und dem Betriebssitz des Auftragnehmers maßgebend. Die Höhe des Wertungszuschlages orientiert sich an § 5 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW und beträgt 0,35 EUR je Kilometer. Tagegelder werden nach § 6 Abs. 1 Landesreisekostengesetz NRW berechnet. Das Angebot mit der preisgünstigsten Wertungssumme erhält zehn Punkte. Null Punkte erhält ein Angebot mit einer Wertungssumme die dem Zweifachen der preisgünstigsten Wertungssumme entspricht. Alle darüber liegenden Angebote erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punkte für die Angebote zwischen dem Angebot mit der preisgünstigsten Wertungssumme und dem zweifachen Wert dieser Wertungssumme werden degressiv nach der prozentualen Abweichung der Wertungssumme von der preisgünstigsten Wertungssumme vergeben (günstigste Wertungssumme = 10 Punkte, günstigste Wertungssumme plus 10 % = 9 Punkte usw.).
- quality20%
Bei dem Kriterium "Wartung" werden jeweils max. zehn Punkte für die Unterkriterien "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes für den Auf-/Ausbau" und "Kundendienststandort (Werkstatt) für den Auf-/Ausbau" vergeben. Die Unterkriterien werden mit 60 % (Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes) und 40 % (Kundendienststandort [Werkstatt]) gewichtet. Für das Unterkriterium "Vor-Ort-Verfügbarkeit des Kundendienstes" ist der in dem Angebot verbindlich angebotene Zeitraum bis zum Eintreffen des Kundendienstes des Bieters oder eines von dem Bieter verbindlich beauftragten Unternehmens am Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) nach Verständigung durch den Auftraggeber maßgeblich. Für ein Eintreffen innerhalb von fünf Stunden nach Ver-ständigung werden zehn Punkte vergeben, für ein Eintreffen zwischen fünf und 24 Stunden fünf Punkte, für ein Eintreffen nach mehr als 24 Stunden null Punkte. Für das Unterkriterium "Kundendienststandort (Werkstatt)" ist ausschlaggebend, wie weit der nächstgelegene Kundendienststandort (Werkstatt) vom Zentralstandort der Fahrzeuge (Rettungswache in Schleiden [Blankenheimer Straße 8, 53937 Schleiden]) entfernt ist. Für eine Entfernung von 0 - 50 km werden zehn Punkte vergeben, für eine Entfernung von 51-100 km acht Punkte, 101 - 150 km sechs Punkte, für eine Entfernung von 151 - 200 km vier Punkte, für eine Entfernung von mehr als 200 km null Punkte.
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung