TED·349695-2026

Lieferung von Seminarraum- und Hörsaalbestuhlung

Nordrhein-Westfalen
Dortmund, Germany·Veröffentlicht 21. Mai 2026
Büro- und GeschäftsausstattungBildungswesenÖffentliche VerwaltungMoebelAusstattungUniversitaetOeffentliche BeschaffungInneneinrichtung
Auftragswert
~€135k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Juni 2026
-24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Technische Universität Dortmund schreibt die Lieferung von insgesamt 950 Stühlen für Seminarräume und Hörsäle im Hansa Carré aus. Der Auftrag umfasst 500 gepolsterte und 450 ungepolsterte Stühle sowie zugehörige Transportwagen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 19. Juni 2026.

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Lieferung der Bestuhlung für Seminarräume und Hörsäle für die Innenstadtanmietung von Lehr-, Lern- und Arbeitsorten im Hansa Carré in Dortmunder.

VergabeHero-Einschätzung

Die Technische Universität Dortmund benötigt eine neue Bestuhlung für ihre Lehr- und Lernflächen im Dortmunder Hansa Carré. Konkret geht es um die Lieferung von 500 gepolsterten und 450 ungepolsterten Stühlen in verschiedenen Farben sowie die dazugehörigen Transportwagen. Da es sich um eine Ausstattung für eine Universität handelt, ist von einer robusten und funktionalen Qualität auszugehen. Der Auftrag richtet sich an Möbelhersteller oder Fachhändler, die in der Lage sind, eine größere Stückzahl zeitnah zu liefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Seminarraum- und Hörsaalbestuhlung

Lieferung von Stühlen, ca. 500 Stück gepolstert und ca. 450 Stück ungepolstert, mit verschiedenen Farbgebungen, plus Tranpsortwagen. Näheres siehe Leistungsbeschreibung/Fragenkatalog in den Vergabeunterlagen.

CPV 39110000Frist 19. Juni 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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