TED·463294-2026·Schließt in 30 Tagen

Lieferung von Schulmöbeln für Grundschulen in Meschede

Möbel und AusstattungBildungswesenÖffentliche VerwaltungBildungswesenSchulmoebelOeffentliche BeschaffungMoebellieferungGrundschuleKommunale Verwaltung
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede schreibt die Lieferung von Einrichtungsgegenständen für ihre Grundschulen aus. Es handelt sich um das Möbelpaket 1, Teil 2. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 5. August 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 1 Teil 2)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Meschede sucht einen Lieferanten für neue Schulmöbel, die in verschiedenen Grundschulen im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen. Dieser Auftrag ist Teil einer größeren Beschaffungsmaßnahme für die schulische Ausstattung. Interessierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie nicht insolvent sind, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Da es sich um eine öffentliche Beschaffung handelt, erfolgt die Vergabe ausschließlich auf Basis des Preises.

Eignung

Zentrale Anforderungen

1 Punkte
  • Kein anhängiges Insolvenzverfahren

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es darf kein anhängiges Insolvenzverfahren vorliegen. keine

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 1 Teil 2)

Lieferung von Einrichtungsgegenständen für die Mescheder Grundschulen (Möbelpaket 1 Teil 2)

CPV 39160000Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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