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Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung

Nordrhein-Westfalen
Leverkusen, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
ElektrotechnikVersorgungstechnikEnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungStrassenbeleuchtungSchaltschraenkeRahmenvereinbarungElektrotechnikKommunale Infrastruktur
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
17. Aug. 2026
27 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG schreibt die Lieferung von anschlussfertig verdrahteten Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung aus. Der Lieferumfang umfasst neben den Schaltschränken auch die zugehörigen Leichtbausockel zur Steuerung und Energieverteilung im öffentlichen Raum. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis als einziges Zuschlagskriterium.

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Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

VergabeHero-Einschätzung

Die Energieversorgung Leverkusen sucht einen Lieferanten für Schaltschränke, die speziell für die Steuerung und Energieversorgung von Straßenbeleuchtungsanlagen benötigt werden. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren, bei der die Schaltschränke inklusive der passenden Leichtbausockel anschlussfertig geliefert werden müssen. Da die Schaltschränke im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden, müssen sie den entsprechenden technischen Anforderungen für die Energieverteilung und Absicherung entsprechen. Der Auftrag wird allein über den günstigsten Preis vergeben, wobei die im Preisblatt genannten Mengen als Kalkulationsgrundlage dienen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Schaltschränken für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung für die Auftraggeberin. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Lieferung anschlussfertig verdrahteter Straßenbeleuchtungsschränke einschließlich der zugehörigen Leichtbausockel. Die Schaltschränke dienen der Energieverteilung, Absicherung und Steuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum. Die Integration der gelieferten Schaltschränke in die bestehende Netz- und Steuerungsinfrastruktur der Auftraggeberin im Stadtgebiet Leverkusen erfolgt nach der Lieferung durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Gegenstand des Leistungsumfangs des Auftragnehmers. Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers ist ferner der fachgerechte Einbau der von der Auftraggeberin beigestellten kommunikationsfähigen Schalt- und Steuergeräte für Straßenbeleuchtungsanlagen (Modell: SLC-RC Switch203-C) in die zu liefernden Schaltschränke. Die Schalt- und Steuergeräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin jeweils spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Im Übrigen ergeben sich Art und Umfang der geschuldeten Leistungen aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlage. Für die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung gelten die nachstehenden unverbindlichen Schätzmengen sowie verbindlichen Höchstabnahmegrenzen: - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016166 - UCHSDdBZ1-149495): - Jahr 2026: Schätzmenge: 60 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 70 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 25 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Straßenbeleuchtungsschrank, inkl. Leichtbausockel aus Kunststoff (EBG-Artikelnummer: MV016167 - UCHSDdBZ2-149496): - Jahr 2026: Schätzmenge: 50 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2027: Schätzmenge: 60 Stück, Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2028: Schätzmenge: 15 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück - Jahr 2029: Schätzmenge: 5 Stück; Höchstabnahmegrenze: 100 Stück Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf den Abruf einer bestimmten (Mindest-) Abnahmemenge. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Sie hat eine feste Laufzeit von vier Jahren (= Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 28 Abs. 6 SektVO produktbezogen. Die ausgeschriebenen Straßenbeleuchtungsschränke dienen der Erweiterung und Fortführung der bestehenden Straßenbeleuchtungsinfrastruktur der Auftraggeberin, deren Schaltschranktechnik auf Produkten der EBG electro GmbH basiert. Die Herstellerfestlegung ist erforderlich, um die technische Kompatibilität mit der vorhandenen Infrastruktur sowie eine einheitliche Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsorganisation sicherzustellen. Die Verwendung von Schaltschränken anderer Hersteller würde zu einer dauerhaft heterogenen Systemlandschaft sowie zu zusätzlichem Schulungs-, Dokumentations-, Ersatzteil- und Lagerhaltungsaufwand führen und darüber hinaus die Betriebsführung und Entstörung erschweren. Die Produktvorgabe dient daher der Gewährleistung eines sicheren, wirtschaftlichen und effizienten Anlagenbetriebs, beruht auf objektiven und auftragsbezogenen Gründen und ist nach § 28 Abs. 6 SektVO sachlich gerechtfertigt.

CPV 31000000, 31200000, 31213300, 31219000, 34928500Frist 17. Aug. 20261460 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Es sind ausschließlich die hellrot unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 17. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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