Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim

Was wird ausgeschrieben
Das Universitätsklinikum Heidelberg schreibt die Lieferung von Reinigungschemikalien für den eigenen Standort sowie für das Universitätsklinikum Mannheim aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines definierten Sortiments an chemischen Reinigungsprodukten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis, Servicekonzept, Nachhaltigkeit und Liefergeschwindigkeit.
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Lieferung von Reinigungschemikalien für die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim
Die Universitätsklinika Heidelberg und Mannheim suchen einen Lieferanten für Reinigungschemikalien, um den laufenden Betrieb beider Standorte sicherzustellen. Bieter müssen neben dem Preis auch ein Service- und Nachhaltigkeitskonzept vorlegen sowie Angaben zur Liefergeschwindigkeit machen. Da es sich um zwei große medizinische Einrichtungen handelt, ist eine zuverlässige Logistik von zentraler Bedeutung. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, den Bedarf beider Kliniken professionell zu decken.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Ausschluss von Russland-Bezug gemäß EU-Verordnung 2022/576
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einreichung eines Servicekonzepts (max. 3 DIN-A4-Seiten)
- Einreichung eines Nachhaltigkeitskonzepts (max. 3 DIN-A4-Seiten)
- Angabe der Liefergeschwindigkeit gemäß Formblatt
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie vorliegende Leistungsbeschreibung regelt die Versorgung des Universitätsklinikums Heidelberg sowie des Universitätsklinikums Mannheim mit Reinigungschemikalien und chemischen Reinigungsprodukten. Das vom Auftraggeber benötigte Sortiment an Reinigungschemie ist in Anlage 3 (zum Anschreiben - Anlage zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price50%
Die Angebotspreise sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen ("Anlage zur Leistungsbeschreibung") einzutragen. Hierzu werden die Mengen und Preise des jeweiligen Reinigers multipliziert. Somit ergibt sich folgende Berechnungsformel: Jahresbedarf Sanitärreiniger desinfizierend * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Sanitärreiniger kalklösend * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Allzweckreiniger * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Glasreiniger UHR * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Glasreiniger Konzentrat * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Grundreiniger PVC- und Linoleumböden & Kautschuk * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Permanentbeschichtung * Preis pro Liter (netto in EUR) + Jahresbedarf Tensidfreier Reiniger * Preis pro Liter (netto in EUR) = Gesamtwert p.a. (netto in Euro) Anschließend wird dem o.g. Gesamtwert die Mehrwertsteuer hinzugefügt, woraufhin diese Summe auf die vertragliche Laufzeit von 2 Jahren hochgerechnet wird. Die o.g. Rechenschritte werden im Tabellenblatt "Gesamtübersicht" von Anlage 3 nach Eintragung der Angebotspreise des Bieters automatisch berechnet. Berechnung Punktzahl Zuschlagkriterium Preis (Gesamtwert über 2 Jahre (inkl. MwSt. in EUR) des günstigsten Angebotes/Gesamtwert inkl. MWST des eingereichten Angebotes) x 50 = Punktzahl des jeweiligen Angebots. Im Zuschlagskriterium "Preis" kann eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten pro Angebot erreicht werden.
- quality30%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Servicekonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Servicekonzeptes können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Servicekonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Durchführung von Reinigungsschulungen inklusive Wirksamkeitsprüfung - monatliche Vor-Ort-Schulungsangebote, an den jeweiligen Standorten für das Reinigungspersonal ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Weiterbildung der Mitarbeitenden in Anwendungs-, Dosier- und Produkttechnik durch Fachseminare und Praxisschulungen vor Ort an den jeweiligen Standorten - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Durchführung mikrobiologischer Wirksamkeitsprüfungen der eingesetzten Produkte mittels Abklatschproben (mindestens 2x jährlich sowie anlassbezogen in allen Klinikobjekten), ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 4. Bereitstellung von Dosierhilfen (z. B. Dosierflaschen, Dosierpumpen) als Erst- u. Ersatzausstattung ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 5. Regelmäßige Überprüfung, Dokumentation und Optimierung der Dosiersysteme einschließlich Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Dosierungen vor Ort; Durchführung und Dokumentation mindestens halbjährlicher Dosierkontrollen durch den Anbieter einschließlich schriftlicher Handlungsempfehlungen bei Abweichungen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 6. Erstellung und Unterstützung bei der Pflege eines Reinigungsobjektordners inklusive produkt- und objektspezifischer Unterlagen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 7. Bereitstellung aller Betriebsanweisungen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter in digitaler Form sowie mindestens in folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbo-Kroatisch und Griechisch - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 8. Bereitstellung eines digitalen Informationsportals mit Arbeitsanweisungen, Produktinformationen und Anwendungshinweisen zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln; optional auch als App-Lösung, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 9. Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Umsetzung und Einhaltung des FLEP-Systems bzw. vergleichbarer Farbleit- und Anwendungssysteme einschließlich Schulung des Reinigungspersonals und Bereitstellung geeigneter Kennzeichnungs- und Anwendungshilfen, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 10. Fachliche Beratung bei Sonderreinigungen sowie Bereitstellung eines Anwendungstechnikers für anwendungstechnische Fragestellungen und Sonderfälle, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 11. Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung von Sonderreinigungen und Sonderaufträgen - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 12. Bearbeitung von Reklamationen, Schadensfällen und Beanstandungen einschließlich fachlicher Ursachenanalyse sowie laborseitiger Prüfung der eingesetzten Produkte durch den Anbieter; Bereitstellung schriftlicher Prüf- und Maßnahmenberichte innerhalb definierter Reaktionszeiten, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 13. Telefonische Erreichbarkeit des fachlichen Supports innerhalb von 24 Stunden an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 14. Dokumentation sämtlicher Schulungen einschließlich Teilnehmerlisten und Schulungsnachweisen; Bereitstellung der Nachweise in digitaler Form auf Anforderung des Auftraggebers, ohne gesonderte Berechnung - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 15. Regelmäßige Objektbegehungen an den jeweiligen Standorten, gemeinsam mit dem Auftraggeber zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung mindestens zweimal jährlich - "Ja" = 1 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Servicekonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 30 Punkten erreicht werden.
- quality10%
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Bieter in freier Form ein konkretes Nachhaltigkeitskonzept einzureichen. Das Konzept darf drei DINA4-Seiten nicht überschreiten. Die Bewertung des Nachhaltigkeitskonzept können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Das Nachhaltigkeitskonzept beinhaltet folgende Punkte: 1. Eigenständige Abholung der Leergebinde durch den Lieferanten an den jeweiligen Standorten sowie deren fachgerechte Verwertung bzw. Wiederaufbereitung. - "Ja" = 5 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 2. Beratung zur nachhaltigen Optimierung von Reinigungsprozessen, insbesondere hinsichtlich Ressourcenschonung, Dosierung, Verbrauchsreduktion und Umweltverträglichkeit - "Ja" = 3 Punkte; "Nein" = 0 Punkte 3. Vorhandensein anerkannter Zertifizierungen in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, z. B.: EMAS III, ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ISO 45001 - "Ja" = 2 Punkte; "Nein" = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Nachhaltigkeitskonzept" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
- quality10%
Die Angabe der Liefergeschwindigkeit ist in Anlage 4 der Vergabeunterlagen ("Formblatt für das Angebot") unter Ziffer 6 einzutragen. Die Bewertung der Liefergeschwindigkeit können Sie der Anlage 10 Wertungsmatrix entnehmen. In dieser Anlage ist eine detaillierte Aufstellung der zu erreichenden Punkte aufgezeigt. Aufschlüsselung gem. Anlage 10: Innerhalb 0 bis 2 Tage = 10 Punkte Innerhalb 3 bis 4 Tage = 5 Punkte ab 5 Tage = 0 Punkte In Zuschlagskriterium "Liefergeschwindigkeit" kann eine Maximalpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden.
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 29. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung