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Lieferung von Pulveraktivkohle für das Klärwerk Steinhäule

Bayern
Ulm, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
Chemische ErzeugnisseEntsorgung & UmweltÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftAbwasserreinigungChemikalienKlaerwerkUmweltschutzOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
31. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule schreibt die Lieferung von ca. 250 Tonnen Pulveraktivkohle auf Holzbasis für das Jahr 2027 aus. Es handelt sich um ein beschränktes Vergabeverfahren zur Versorgung der Kläranlage. Die Zuschlagskriterien sind zu gleichen Teilen die SAK-Reduktionsleistung und der Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von ca. 250 t frischer Pulveraktivkohle, hergestellt aus Holz, im Jahr 2027

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Klärwerk Steinhäule in Ulm benötigt für den Betrieb seiner Abwasserreinigungsanlage im Jahr 2027 insgesamt 250 Tonnen Pulveraktivkohle, die aus Holz hergestellt sein muss. Diese Kohle wird in Kläranlagen eingesetzt, um Schadstoffe aus dem Abwasser zu filtern. Der Auftrag wird im Rahmen eines beschränkten Verfahrens vergeben, bei dem die Entscheidung sowohl über den Preis als auch über die technische Reinigungsleistung (die sogenannte SAK-Reduktion, also die Verringerung des Spektralen Absorptionskoeffizienten) getroffen wird.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung frischer Pulveraktivkohle 2027

Lieferung von ca. 250 t frischer Pulveraktivkohle, hergestellt aus Holz, im Jahr 2027

CPV 24000000, 24960000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    SAK-Reduktion

    50%
  • price

    Kosten Pulveraktivkohle

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 31. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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