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Lieferung von polymeren Flockungsmitteln zur Schlammentwässerung und -eindickung

Niedersachsen
Delmenhorst, Germany·Veröffentlicht 20. Juli 2026
Chemische ProdukteEntsorgungsdienstleistungenÖffentliche VersorgungAbwasserwirtschaftChemikalienAbwasserreinigungKommunale BetriebeLieferauftragEntsorgungswirtschaft
Auftragswert
~€130k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
42 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH schreibt die Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Faulschlammentwässerung und Überschussschlammeindickung aus. Der Bedarf beläuft sich auf ca. 65 Tonnen Flüssigpolymer pro Jahr. Der Vertrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Faulschlammentwässerung und Überschussschlammeindickung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Delmenhorst benötigen für ihre Abwasserreinigungsprozesse, speziell für die Entwässerung von Faulschlamm und die Eindickung von Überschussschlamm, eine kontinuierliche Versorgung mit polymeren Flockungsmitteln. Dabei handelt es sich um chemische Hilfsstoffe, die helfen, Feststoffe aus dem Abwasser zu trennen. Der jährliche Bedarf liegt bei etwa 65 Tonnen Flüssigpolymer. Interessierte Unternehmen können sich im Rahmen eines offenen Verfahrens um diesen Lieferauftrag bewerben, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von polymeren Flockungsmitteln

ca. 65 t Flüssigpolymer (HW) pro Jahr

CPV 24958200Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 20. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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