TED·539423-2026·Schließt in 29 Tagen

Lieferung von polymeren Flockungsmitteln zur Schlammentwässerung

Niedersachsen
Delmenhorst, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
Chemische ErzeugnisseVersorgungswirtschaftÖffentliche VersorgungAbwasserentsorgungChemieprodukteAbwasserwirtschaftKommunale VersorgerEntsorgungLieferauftrag
Auftragswert
~€390k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
1. Sept. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Delmenhorst GmbH schreibt die Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Faulschlammentwässerung und Überschussschlammeindickung aus. Der Auftrag umfasst eine jährliche Liefermenge von ca. 65 Tonnen Flüssigpolymer. Die Laufzeit und der Gesamtwert sind nicht explizit angegeben, jedoch ist der Bedarf auf den Standort Delmenhorst begrenzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von polymeren Flockungsmitteln für die Faulschlammentwässerung und Überschussschlammeindickung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Delmenhorst suchen einen Lieferanten für polymere Flockungsmittel, die in der Abwasserreinigung zur Entwässerung von Klärschlamm eingesetzt werden. Es handelt sich um eine jährliche Abnahmemenge von etwa 65 Tonnen Flüssigpolymer. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die chemische Produkte für kommunale Kläranlagen bereitstellen können. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, liegt der Fokus der Vergabe rein auf der Wirtschaftlichkeit des Angebots.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von polymeren Flockungsmitteln

ca. 65 t Flüssigpolymer (HW) pro Jahr

CPV 24958200Frist 1. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 1. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero