Lieferung von polymerem Flockungsmittel für die Kläranlage Halle-Nord
Was wird ausgeschrieben
Die HWS GmbH schreibt einen Rahmenvertrag über die Lieferung von jährlich ca. 50 Tonnen kristallinem Flockungsmittel für die Kläranlage Halle-Nord aus. Die Lieferung erfolgt bedarfsgerecht in Big-Bags zur Schlammentwässerung. Der Vertrag ist auf eine kontinuierliche Versorgung ausgelegt.
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Liefeung von polymerem Flockungsmittel in kristalliner Form für den Einsatz in der Kläranlage Halle-Nord.
Die HWS GmbH in Halle an der Saale sucht einen Lieferanten für ein spezielles Flockungsmittel in kristalliner Form, das zur Schlammentwässerung in der Kläranlage Halle-Nord benötigt wird. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag für eine geschätzte jährliche Menge von etwa 50 Tonnen, die je nach Bedarf in sogenannten Big-Bags geliefert werden sollen. Die Auswahl des Anbieters erfolgt zu gleichen Teilen über den Preis und die technische Effizienz des Mittels, gemessen am erzielten Trockensubstanzgehalt des Klärschlamms. Da die tatsächliche Abnahmemenge von der Dosierung abhängt, dient die Mengenangabe als Orientierungswert.
Aufteilung in Lose
1 LotRahmenvertrag bezüglich der Liefeung von ca. 50t p.a.polymerem Flockungsmittel in kristalliner Form für den Einstaz in der Schlammentwässerung der Kläranlage Halle-Nord. Die Anlieferung der Flockungsmittels erfolgt nach Bedarf der AG in Big-Bags (ca.5,0-7,0t) an der Standort Kläranlage Halle-Nord, Zum Teich 6, 06120 Halle (Saale). Die Abnahmemenge von ca. 50t p.a. stellt eine Schätzung aus Erfahrungswerten dar. Die tatsächliche Abnahmemenge hängt von der erforderlichen Dosierung der Menge im Hinblick auf den bioligischen Abbauprozess, der Zusammensetzung, der Zusammensetzung des Schlammes sowie den jeweiligen gegebenen Temperaturen und der vorhandenen Wirksubstanz ab und ist daher vom AG nicht vorhersehbar. Der AN hat daher im 24-Monats-Zeitraum mit Mengenmehrung - und minderung von ca. 20% zu rechnen. Die Laufzeit beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.06.2026. Vertragsende ist - soweit der AG die 1-jährige Verlängerungsoption nicht ausübt - der 31.05.2028. Aufgrund der derzeit nur schwer voraussehbaren Preisentwicklung wird dem Auftragnehmer ein Sonderkündigungsrecht dergestalt eingeräumt, dass er 6 Monate vor Ablauf des Vertrages diesen zum 31.05.2028 kündigen kann, d.h. spätestens zum 30.11.2027 muss die schriftliche Kündigung beim Auftraggeber eingegangen sein. Übt der Auftragnehmer dieses Sonderkündigungsrecht nicht aus, bleibt die Option des Auftragge-bers zur Verlängerung der Laufzeit des Vertrages um ein Jahr, mithin bis 31.05.2029, wenn er diese bis spätestens 30.11.2027 ausübt, zu gleichen Konditionen bestehen, wobei im Verlängerungszeit-raum die hierfür bezuschlagten Preise gelten. Das Vertragsgegenständliche Flockungsmittel muss während der Vertragslaufzeit Produkteigenschaften, Wirkungssubstanzen und Anforderungen erfüllen, die das im Testverfahren vom AG für die Angebotsabgabe zugelassende Prorukt aufgeweisen hat. Darüber hinaus garantiert der AN, dass das von ihm gelieferte Flockungsmittel keine Stoffe enthält, die sich für den biologischen Prozess in der Abwasser - und Schlammbehandlung einer Kläranlage negativ auswirken. Das Produkt muss den Anforderungen der deutschen Düngemittelverordnung entsprechen. Der AN gewährleistet weiter, dass das Produkt während der Vertragslaufzeit Produkteigenschaften aufweist, die dem im Rahmen der Angebotsabgabe übergebenen Produktdatenblatt entsprechen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Der Zuschlag fällt auf den niedrigsten angebotenen Preis je kg, anhand dem erreichten Trockensubstanzgehalt in % und Menge des benötigten Flockungsmittels in kg/t TS in Verbindung mit dem vorhandenen Wirksubstanzen im Flockungsmittel.
- price50%
Zuschlagskriterium Preis 50%
Zeitplan
- 5. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert