Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
1.800.000 EUR
Lose
19
Auftraggeber
Hamburg Port Authority AöRProfil ansehen
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Wettbewerblicher Dialog
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.07.2025
Bekanntmachungsnummer
451917-2025
Verfahrensnummer
ffc13e01-8666-417b-b0af-272bbadc3307
CPV-Codes
18100000 · Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör; 18141000 · Arbeitshandschuhe; 18142000 · Sicherheits-Gesichtsschutz; 18444000 · Kopfschutzbedeckungen; 18444100 · Sicherheitskopfbedeckungen; 18830000 · Sicherheitsschuhe; 18831000 · Fußbekleidung mit Zehenschutz aus Metall; 33140000 · Medizinische Verbrauchsartikel; 35111100 · Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung; 35113000 · SchutzausrüstungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Hamburg Port Authority AöR in Hamburg beschafft im Rahmen einer oder mehrerer Rahmenvereinbarungen persönliche Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Benötigt werden unter anderem Warn- und Körperschutz, Kopf-, Hand- und Fußschutz sowie Atemschutz. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 1,8 Millionen Euro; die Beschaffung erfolgt für den Standort Hamburg und abrufberechtigte verbundene Unternehmen, ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Abrufberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind folgende mit der Hamburg Port Authority AöR verbundene Unternehmen: Flotte Hamburg GmbH & Co. KG HPA Polder Hamburg GmbH Cruise Gate Hamburg GmbH Flotte Hamburg Verwaltungs-GmbH

Leistungen nach Losen (19)

  • LOT-0001 · Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0002 · Körperschutz BP1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0003 · Körperschutz Rofa1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0004 · Körperschutz Sioen1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0005 · Körperschutz Viking1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0006 · Körperschutz Secumar1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0007 · Körperschutz Diverses1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0008 · Kopfschutz 3M1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0009 · Kopfschutz Uvex1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0010 · Handschutz Uvex1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0011 · Handschutz Diverse1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0012 · Fussschutz Atlas1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0013 · Fussschutz Elten1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0014 · Fussschutz Uvex1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0015 · Fussschutz HAIX1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0016 · Fussschutz Diverse1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0017 · Atemschutz 3M1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0018 · Atemschutz Dräger1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

  • LOT-0019 · Betriebssicherheitsmaterial1.800.000 EUR

    Die Hamburg Port Authority AöR (HPA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung bzw. mehrerer Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von von persönlicher Schutzausrüstung und Betriebssicherheitsmaterial. Die Bereitstellung der Kataloge erfolgen in einem PunchOut Level 2 über ARIBA Netzwerk. Dabei erfolgen die Bestellungen über das ARIBA Netzwerk. Nachstehende Produktkategorien werden von der HPA benötigt: Warnschutz/Körperschutz Kopfschutz Handschutz Fußschutz Atemschutz Betriebssicherheitsmaterial Die HPA beabsichtigt Produkte und Produktgruppen in den einzelnen Produktkategorien/Katalogen so zu bündeln, wie dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zweckmäßig erscheint. Für die Vergabe der Produktgruppe kommen dann nur Auftragnehmer in Betracht, die sämtliche Produkte anbieten können. In der Dialogphase werden die bei der HPA im Einsatz befindlichen Produkten der persönlichen Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage werden mit den Teilnehmer des Dialoges Lösungen erarbeitet, mit dem Ziel dass alle benötigten Produkte optimal abdeckt sind. In der Dialogphase werden ggf. die Tragetests der relevanten Produkte/Produktgruppen durchgeführt. Der Auftraggeber ist berechtigt, Kataloge während der Vertragslaufzeit mit den einzelnen Vertragspartnern anzupassen, sofern zusätzliche Produkte benötigt werden, sich innovative Alternativen bieten oder Produkte nicht mehr geliefert werden. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung im Wege eines gesonderten Vergabeverfahrens zu vergeben, soweit er dies als zweckmäßig ansieht. Die angegebene Höchstgrenze ist nicht abschließend und verpflichtet die HPA nicht, Einzelaufträge in einer bestimmten Menge und Höhe abzuschließen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Einzelaufträgen, weder hinsichtlich der Anzahl noch hinsichtlich deren Umfang bzw. Auftragsvolumen. Die Regelung des § 132 GWB bleibt unberührt.

Vergabeunterlagen

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Vergleichbare Verfahren288vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag261 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 90 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)Hamburger Energienetze GmbHHamburg, Deutschland17.08.20261,8 Mio. €
Lieferung persönlicher Schutzausrüstung, Schutzbekleidung und SicherheitsschuheBG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftBerlin, Deutschland02.10.20261,8 Mio. €
Lieferung persönlicher Schutzausrüstung, Schutzbekleidung und SicherheitsschuheBG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftBerlin, Deutschland06.08.20261,8 Mio. €
Persönliche Schutzausrüstung mit Multinorm- und FlammschutzbekleidungTenneT TSO GmbHBayreuth, Deutschland12.10.20256,8 Mio. €
Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung und BeratungsartikelnBG BAU - Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftBerlin, Deutschland02.04.202610 Mio. €
Rahmenvertrag für Arbeits- und Schutzkleidung, Reinigung und ReparaturHamburger Stadtentwässerung AöRHamburg, Deutschland25.06.2026 -
Lieferung von Atemschutzfiltern und Brandfluchthauben für HamburgBehörde für Inneres und Sport -Polizei-Hamburg, Deutschland21.04.20261 €
PSA Warn- und Wetterschutz für Hessen Mobil und HVBG (Rahmenvereinbarung 2026‑2029)Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung -Delivery Center Beschaffungen-Wiesbaden, Deutschland15.09.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
HNHoffmann Nürnberg GmbHNürnberg4027.02.202661 Tsd. €stabil
FVFamo VertriebErbes-Büdesheim3009.09.2026438 Tsd. €steigend
VMVAN MERHAGEN + SEEGER GMBHGeesthacht3025.08.20263,7 Mio. €fallend
PTPCH Technischer Handel GmbHBautzen - Budyšin3024.08.20263,4 Mio. €steigend
GHG.B.S. Handelsgesellschaft mbHLudwigsfelde3029.06.2026623 Tsd. €steigend
GKGrube KG - 3009.03.20261,4 Mio. €steigend
DSDräger Safety AG & Co. KGaAKrefeld3005.03.2026195 Tsd. €steigend
ATA+S Technigro GmbHPetershagen3023.06.2025 - fallend
KGKampmann Gleissicherungsgesellschaft mbHHannover2112.06.20252,5 Mio. €fallend
HUHanack und PartnerHamburg2131.12.2024790 Tsd. €fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hamburg (87) · Nordrhein-Westfalen (42) · Bayern (40) · Hessen (23) · Berlin (18) · Baden-Württemberg (14)

Laufende Rahmenverträge

Hamburg
  • Produkte für Anästhesie und Intensivmedizin: invasive ZugängeB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +2 weitereBG Klinikum Hamburg gGmbHHamburg, Deutschland
    4,6 Mio. €
    20.03.2025noch 6 Monate20.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Krankenhaushandschuhe für Untersuchungen, Operationen, Strahlenschutz und ZytostatikaAbena GmbH +26 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    21.03.2025noch 6 Monate21.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Spritzen, Kanülen und Infusionszubehör für Anästhesie und IntensivmedizinB. Braun Deutschland GmbH & Co. KG +5 weitereUniversitätsklinikum Bonn AöRBonn, Deutschland
    0,01 €
    25.03.2025noch 6 Monate25.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Atemschutzfiltern und Brandfluchthauben für HamburgDräger Safety AG & Co. KGaA - CCABehörde für Inneres und Sport -Polizei-Hamburg, Deutschland
    1 €
    02.06.2026noch 8 Monate02.06.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Sicherheitsschuhen als persönliche SchutzausrüstungATLAS® Schuhfabrik GmbH & Co. KG +3 weitereDie Autobahn GmbH des BundesBerlin, Deutschland
    14.11.2024noch 14 Monate14.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von ledernen und lederfreien Schutzhandschuhen als persönliche SchutzausrüstungFamo VertriebDie Autobahn GmbH des BundesBerlin, Deutschland
    26.11.2024noch 14 Monate26.11.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Hamburg Port Authority AöR

Aktiv seit 2024 · 62 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr24Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 62 seit 2024Spitze KW 29 · 2026 · 6

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
WHWKC Hamburg GmbH208.06.2026825 Tsd. €
LGLIEBHERR-Hamburg GmbH103.08.20260,01 €
TGTractebel GmbH128.07.20260,01 €
ISigus SE & Co. KG127.07.20260,01 €
LILufthansa Industry Solutions AS GmbH113.07.202610 Mio. €
CICpro Industry Projects & Solutions GmbH113.07.202610 Mio. €
HHHugo Hamann GmbH & Co. KG107.07.2026287 Tsd. €
CDCanon Deutschland GmbH107.07.2026287 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Baumpflege, Baumfällungen, Baumkontrollen und Artenschutzprüfungen im GleisbereichBaumkommando +1 weitereHamburg Port Authority AöRHamburg, Deutschland
    1,6 Mio. €
    04.02.2025noch 75 Monate31.12.2032
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2032 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung von Hydraulikbaggern für Entwässerungsfelder in HamburgMMS Transport und UmweltHamburg Port Authority AöRHamburg, Deutschland
    6 Mio. €
    23.04.2025noch 79 Monate30.04.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2032 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Erstellung von BIM-Bestandsmodellen der HafeninfrastrukturWKC Hamburg GmbH +1 weitereHamburg Port Authority AöRHamburg, Deutschland
    1,7 Mio. €
    27.05.2025noch 80 Monate27.05.2033
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2032 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für SAP S/4HANA UnterstützungsleistungenLufthansa Industry Solutions AS GmbH +1 weitereHamburg Port Authority AöRHamburg, Deutschland
    10 Mio. €
    13.07.2026noch 94 Monate13.07.2034
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2034 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
04.09.2026Transport, Verwertung und Entsorgung von vier LiegernOffen - -
31.08.2026Bewachung von Deponien, Entwässerungsfeldern und zugehörigen AnlagenOffen - -
27.08.2026Bau und betriebsfertige Lieferung eines Patrouillenbootes PB29Offen - -
24.08.2026Planungsleistungen Ersatzneubau Auedeichsiel und Deicherhöhung FinkenwerderOffen - -
21.08.2026Kontroll- und Aufsichtsleistungen für Umschlag- und BaggergutbehandlungsanlagenVergebenTGTractebel GmbH0,01 €
20.08.2026Winterdienst für die Kreuzfahrtterminals CC1 (HafenCity) und CC3 (Steinwerder) für fünf JahreOffen - -
12.08.2026Planung und Herstellung von Kabelmanagementsystemen für die Landstromanlage am Terminal Unikai im Hamburger HafenVergebenISigus SE & Co. KG0,01 €
10.08.2026Herstellung von Kabeltrassen und Schachtsystemen für die Landstromanlage am UNIKAI TerminalOffen - -
07.08.2026Mäh- und Pflegearbeiten an Hochwasserschutzanlagen in HamburgOffen - -
30.07.2026Geotechnische Bauüberwachung für die Erhöhung des Aue-HauptdeichsOffen - -
30.07.2026Maschinelle Stopf- und Richtarbeiten mit Schotterplaniermaschinen im Gleisnetz der Hamburger HafenbahnOffen - 6,3 Mio. €
22.07.2026Neubau einer Polderwand am Lübecker UferOffen - -
20.07.2026Bau und Lieferung eines Peil- und VermessungsschiffesOffen - -
17.07.2026Planung, Lieferung und Errichtung von zwei modularen Betriebsständen für die ReiherstiegschleuseOffen - -
16.07.2026Sicherheitskontrolltechnik für Kreuzfahrtterminals in HamburgOffen - -
15.07.2026Miete, Lieferung und Installation von Druck- und ScansystemenVergebenCDCanon Deutschland GmbH +1 weitere287 Tsd. €
14.07.2026Rahmenvereinbarung für SAP S/4HANA UnterstützungsleistungenVergebenLILufthansa Industry Solutions AS GmbH +1 weitere10 Mio. €
13.07.2026Wartung und Instandhaltung von 16 Aufzugsanlagen inklusive NotrufmanagementOffen - -
13.07.2026Markterkundung fuer den Ersatzneubau der Ellerholzschleuse in HamburgGeplant - -
06.07.2026Herstellung der Anlagentechnik für die Landstromanlage am UNIKAI Terminal im Hamburger HafenOffen - -
02.07.2026Bauüberwachung für Bahnanlagen im Bereich der Schleuse HamburgVergebenBGBDS GmbH0,01 €
30.06.2026Softwarelösung für digitale Bauwerksprüfung und -verwaltungOffen - -
29.06.2026Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für 465 m HochwasserschutzwandOffen - -
25.06.2026Erhöhung des Aue Hauptdeiches, Bauabschnitt MitteOffen - -
24.06.2026Bauwerksprüfung von Kaimauern und UferwändenVergebenWHWKC Hamburg GmbH0,01 €

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