Lieferung von Omnibussen
Was wird ausgeschrieben
Präqualifikationssystem zur Auswahl von Lieferanten für die Lieferung von Omnibussen an die Deutsche Bahn AG und verbundene Unternehmen gemäß § 15 Aktiengesetz. Das Verfahren dient dem Abschluss von Einzel- und Rahmenverträgen. Unternehmen können jederzeit einen Antrag zur Präqualifikation in relevanten Warengruppen stellen.
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Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems: Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von geeigneten Lieferanten zur Lieferung von Omnibussen für die Deutsche Bahn AG und aller mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zwecks Abschluss von Einzel- und Rahmenverträgen. Sämtliche Verfahrensregeln zum Prüfsystem können im Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG eingesehen werden: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation/Alles-auf-Nummer-sicher-7762530# —> „Omnibusse“. Unternehmen können jederzeit einen Antrag zur Präqualifikation in einer oder mehreren relevanten Warengruppen stellen. Die Registrierung erfolgt über das Deutsche Bahn AG SMaRT (Supplier Management and Rating Tool) unter folgendem Link: https://smart.noncd.db.de. Lieferanten mit einer gültigen Präqualifizierung müssen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen.
Die Deutsche Bahn AG richtet ein Präqualifikationssystem ein, um Lieferanten für die Lieferung von Omnibussen auszuwählen. Dies betrifft die Deutsche Bahn selbst sowie alle Unternehmen, die nach § 15 Aktiengesetz mit ihr verbunden sind. Das System ermöglicht den Abschluss von Rahmenverträgen und Einzelverträgen für verschiedene Bustypen – von Stadt- und Überlandbussen bis hin zu Elektrobussen. Unternehmen können sich jederzeit über das DB-SMaRT-Portal (Supplier Management and Rating Tool) für eine oder mehrere Warengruppen präqualifizieren. Bereits präqualifizierte Lieferanten müssen keinen neuen Antrag stellen. Da es sich um ein offenes Präqualifikationssystem handelt, sind die konkreten Auftragswerte und -mengen noch nicht beziffert.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Präqualifikation gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eignung nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
- Registrierung im DB SMaRT-Portal erforderlich
- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit
- Kein neuer Antrag bei bestehender Präqualifizierung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotBekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems: Gegenstand des Prüfsystems bildet die Auswahl von geeigneten Lieferanten zur Lieferung von Omnibussen für die Deutsche Bahn AG und aller mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zwecks Abschluss von Einzel- und Rahmenverträgen. Sämtliche Verfahrensregeln zum Prüfsystem können im Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG eingesehen werden: https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation/Alles-auf-Nummer-sicher-7762530# —> „Omnibusse“. Unternehmen können jederzeit einen Antrag zur Präqualifikation in einer oder mehreren relevanten Warengruppen stellen. Die Registrierung erfolgt über das Deutsche Bahn AG SMaRT (Supplier Management and Rating Tool) unter folgendem Link: https://smart.noncd.db.de. Lieferanten mit einer gültigen Präqualifizierung müssen keinen neuen Teilnahmeantrag stellen.
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert