Lieferung von Ökostrom und Erdgas für Landkreis Unstrut-Hainich
Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Unstrut-Hainich vergibt im offenen Verfahren die Lieferung von Ökostrom und Erdgas für seine Liegenschaften. Los 1 umfasst jährlich 3.061.705 kWh Strom (358 SLP- und 6 RLM-Abnahmestellen), Los 2 jährlich 8.406.155 kWh Erdgas (55 SLP- und 1 RLM-Abnahmestelle). Die Verbrauchswerte dienen der Orientierung; während der Vertragslaufzeit können Abnahmestellen hinzukommen oder wegfallen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Landkreis Unstrut-Hainich beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV) die Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) und Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises zu vergeben. Die angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Verbrauchswerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestelle mit Leistungsmessung (RLM) stehen zur Verfügung. Während der Vertragslaufzeit können weitere Abnahmestellen hinzukommen oder bestehende Abnahmestellen wegfallen.
Der Landkreis Unstrut-Hainich in Thüringen beschafft Ökostrom und Erdgas für seine öffentlichen Liegenschaften. Das Angebot ist in zwei Lose aufgeteilt: Grünstrom für 364 Abnahmestellen (über 3 Millionen kWh jährlich) und Erdgas für 56 Abnahmestellen (rund 8,4 Millionen kWh jährlich). Die Vertragslaufzeit ist auf ein Jahr angelegt, wobei während dieser Zeit weitere Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen können. Bieter müssen Eigenerklärungen gemäß Thüringer Vergabegesetz, GWB und EU-Russland-Sanktionen vorlegen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag, nicht automatisch der niedrigste Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen (Artikel 5k VO EU Nr. 833/2014)
- Eigenerklärung gemäß Thüringer Vergabegesetz (§ 8 ThürVgG)
- Nachweis Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen
- Präqualifikationsnachweis oder EEE möglich
- Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ggf. zulässig
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; Ausschlussgründe gem. § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt der Vordruck Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument Eigenerklärung EU-RUS-Sanktionen liegt den Vergabeunterlagen bei. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Nähere Details und rechtliche Hinweise finden Sie auch unter: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen/ Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist im Angebotsschreiben (Vergabeunterlagen) enthalten. Sollten Nachweise/Unterlagen fehlen, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage gem. § 56 VgV. Werden Nachforderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
2 LoteEntsprechend den im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf 3.061.705 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 358 SLP Abnahmestellen und 6 RLM Abnahmestellen auf.
Entsprechend den im Verzeichnis der Abnahmestellen aufgeführten Daten beträgt der Gesamterdgasbedarf jährlich 8.406.155 kWh und teilt sich auf 55 SLP Abnahmestellen und 1 RLM Abnahmestellen auf.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. In Abhängigkeit der angebotenen Zuschlagskriterien wird eine fiktive Preisgutschrift errechnet. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis. Bei Preisgleichheit erhält unter den preisgleichen Angeboten das Angebot mit der höchsten fiktiven Preisgutschrift den Zuschlag. Weitere Erläuterungen siehe Dokument Zuschlagskriterien Los 1. Die Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis 2. die Ökostromqualität (Regionalstrom) 3. Strombilanzkreismanagement Wertungsrelevanter Angebotspreis Der wertungsrelevante Angebotspreis ergibt sich aus dem Angebotspreis abzüglich der fiktiven Preisgutschriften der Zuschlagskriterien Nr. 2 und 3 für die in der Erstlaufzeit zu berücksichtigende ausgeschriebene Strommenge. Der wertungsrelevante Angebotspreis und die fiktive Preisgutschrift dienen lediglich zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots und haben keinen Einfluss auf den für die Lieferung abzurechnenden Energiepreis. 1. Angebotspreis Es werden die gesamten Energiepreiskosten (Stromkosten netto ohne Netzentgelte, Abgaben und Steuern) für die Erstlaufzeit ermittelt. Grundlage dieser Ermittlung sind die vom Bieter angebotenen Energiepreise (Preisblatt) in Verbindung mit den im Preisblatt ausgewiesenen Verbrauchsdaten. 2. Ökostromqualität (Regionalstrom) Angebote mit einer Regionalquote bis zu 100 % für sämtliche gelieferten Strommengen in der Erstlaufzeit des Vertrageserhalten eine fiktive Preisgutschrift von bis zu 0,5 Ct/kWh. Wird eine Regionalquote von weniger als 100 % angeboten, reduziert sich die fiktive Preisgutschrift anteilmäßig. (100% Regionalquote = 0,5 Ct/kWh fiktive Preisgutschrift/ 60% Regionalquote = 0,3 Ct/kWh fiktive Preisgutschrift.) 3. Strombilanzkreismanagement Für Angebote mit einer Zusage zum Stromkreisbilianzmanagement ab dem Jahr 2027 wird eine fiktive Preisgutschrift von 0,3 Ct/kWh gewährt. Wird keine Zusage durch den Auftragnehmer abgegeben, erfolgt keine Preisgutschrift.
- price
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung