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Lieferung von Ökostrom mit Regionalstromanteil für die Gemeinde Kirchlauter

Bayern
Ebelsbach, Germany·Veröffentlicht 8. Juli 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungOekostromEnergieversorgungKommunale VerwaltungRegionalstromOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
6. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Kirchlauter und der Grundschulverband Ebelsbach schreiben die Lieferung von Ökostrom inklusive eines Regionalstromanteils für den Zeitraum von 2027 bis 2030 aus. Der Auftrag umfasst die Belieferung der kommunalen Liegenschaften. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Ökostrom und Regionalstrom 2027 - 2030

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Kirchlauter und der Grundschulverband Ebelsbach suchen einen Lieferanten für Ökostrom, der zusätzlich einen Anteil an regional erzeugtem Strom beinhaltet. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend im Jahr 2027 bis einschließlich 2030. Bei der Auswahl des Anbieters spielen der Preis pro Kilowattstunde sowie der prozentuale Anteil des Regionalstroms die entscheidende Rolle. Es handelt sich um eine klassische Energiebeschaffung für kommunale Einrichtungen in der Region Haßberge.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von Ökostrom mit Regionalstromanteil - Kirchlauter

Lieferung von Ökostrom mit Regionalstromanteil

CPV 09000000Frist 6. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • cost

    je kWh ohne Steuern, Netzgebühren und gesetzl. Umlagen

    70%
  • cost

    Anteil am des Regionalstroms am gelieferten Ökostrom

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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