Lieferung von Ökostrom für die EWG

Was wird ausgeschrieben
Die Energie Weissenhof GmbH schreibt die Belieferung ihrer Abnahmestellen mit Ökostrom für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2029 aus. Die geschätzte Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 12,85 Millionen Kilowattstunden über zwei Jahre. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises pro Kilowattstunde.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ökostrombelieferung der Abnahmestellen der EWG im Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029.
Die Energie Weissenhof GmbH (EWG) sucht einen Lieferanten für Ökostrom, um ihre Standorte in den Regionen Stuttgart, Ludwigsburg und Esslingen über einen Zeitraum von zwei Jahren zu versorgen. Der Auftrag umfasst eine jährliche Abnahmemenge von etwa 5,4 Millionen Kilowattstunden für 2028 und rund 7,5 Millionen Kilowattstunden für 2029, wobei eine Toleranz von zehn Prozent eingeplant ist. Die Vergabe erfolgt rein über den Preis pro Kilowattstunde. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Nachweise zur steuerlichen Zuverlässigkeit sowie zur Einhaltung von Mindestlohnvorgaben erbringen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate)
- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
vgl. Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB Vorzulegen ist: Bescheinigung des Finanzamts über die Zahlung von Steuern und Abgaben, die - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist - nicht älter als 6 Monate sein darf. vgl. Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) und/oder nach § 21 Absatz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) EWG kann den Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehler-hafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Fehlende Unterlagen sind der EWG spätestens 6 Kalendertage nach Aufforderung nachzureichen. Ein Bieter, der nachgeforderte Unterlagen nicht fristgemäß vorlegt, muss mit seinem Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Vergabe ist die Belieferung der Abnahmestellen (RLM+SLP) der EWG vom 01.01.2028 bis zum 31.12.2029 mit Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom). Voraussichtliche Liefermenge: Cal 28: ca. 5.408.000 kWh/Jahr Cal 29: ca. 7.450.000 kWh/Jahr Toleranzband: +/- 10%
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis in ct/kWh, ermittelt am Stichtag
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung