Energiewirtschaftliche Dienstleistungen für Fahrstrom und Liegenschaften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.12.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- CPV-Codes
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- Elektrizität (09310000)
- Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste (65300000)
- Bekanntmachung
- vergabekooperation.berlin
- Bekanntmachungsnummer
- 758390-2025
- Verfahrensnummer
- be115f6f-4504-40b9-bad5-80bc03c12cfe
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe suchen einen Dienstleister für energiewirtschaftliche Leistungen rund um Fahrstrom, Liegenschaften und Wartehallen sowie für die Abwicklung der Belieferung Dritter. Der Auftraggeber ist das kommunale Nahverkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe mit Sitz in Berlin; die Leistungen werden für dessen Energieversorgung benötigt. Die Angebotsfrist endet am 16. Dezember 2025 um 11:00 Uhr UTC, wobei die Preisbewertung Basisleistungen für die Jahre 1 bis 8 und optional die Beschaffung am Spotmarkt umfasst.
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Leistungsbeschreibung
Energiewirtschaftliche Dienstleistungen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Energiewirtschaftliche Dienstleistungen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das größte kommunale Nahverkehrsunternehmen Deutschlands. Für die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen für Fahrstrom, Liegenschaften, Wartehallen, etc. sowie die Abwicklung der Belieferung Dritter wird ein Dienstleister gesucht. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung energiewirtschaftlicher Dienstleistungen. Dazu gehören folgende Teilleistungen: Eigenversorgung BVG 1. Strukturierung der Strombeschaffung und Erstellung von Stromfahrplänen 2. Marktanalyse 3. Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten ggü. verschiedenen Marktteilnehmern 4. Belieferung 5. Verwaltung und Management von Verbrauchsstellen der BVG 6. Allgemeine Beratung und sonstige Themen 7. Reporting Abrechnung und Service an Dritte (Kleingewerbekunden) 8. Abwicklung der Belieferung 9. Außergerichtliches Mahnwesen 10. Reporting Optionale Leistung: Spotmarktbeschaffung anteilig - bis max. 20% des jährlichen Strombedarfes der BVG p. a. nach Absprache mit dem AN Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum ab 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 abgeschlossen, Die BVG kann den Vertrag zweimal einseitig um maximal jeweils weitere zwei (2) Jahre verlängern bis maximal zum 31.12.2034. Die weiteren Details zum Auftragsgegenstand sind der detaillierten Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen. Diese Unterlagen erhalten nur diejenigen Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden und mit dem Teilnahmeantrag eine unterschriebene Vertraulichkeitserklärung eingereicht haben.
Anforderungen an deinen Betrieb
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0522-2025") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Höhe der Versicherung. 11. Eigenerklärung, dass die ausgeschriebenen Leistungen erbracht werden können und dass die dafür jeweils erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten für die Auftragsdurchführung über den ausgeschriebenen Leistungszeitraum zur Verfügung stehen. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0522-2025" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Energiewirtschaftliche Dienstleistungen
- Dabei sind insbesondere folgende Punkte darzustellen: • Skizzieren der grundsätzlichen internen Prozesse • Ablauf der Kommunikation intern und zum Auftraggeber • Einbeziehen des Auftraggebers • Verfahren und Mittel zum Datenaustausch mit dem Auftraggeber • Einsatz und Qualifikation der im Wesentlichen mit der Umsetzung des Auftrags betrauten Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen (hierfür ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Vordruck zu nutzen). • Einsatz und Qualifikation des mit der Umsetzung des Auftrags betrauten hauptverantwortlichen Ansprechpartners (hierfür ist der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Vordruck zu nutzen) • Sicherstellen von zuverlässigen Ansprechpartnern/ Ansprechpartnerinnen über die Vertragslaufzeit • Flexibilität und Reaktionszeiten bei kurzfristigen Anfragen • eingesetzte Methoden/ Arbeitsmaterial/Technik siehe Bewertungsmatrix
- 25 %
- Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: • Skizzieren der das Berichtswesen betreffenden internen Prozesse • Ablauf der Kommunikation und des Datenaustausches zum Berichtswesen mit dem Auftraggeber • Falls vorhanden: Darlegen eines Terminkonzeptes für regelmäßige Reportings • Sicherstellung von Fristen • Flexibilität und Reaktionszeiten bei kurzfristigen Anfragen • eingesetzte Methoden/ Arbeitsmaterial/Technik • ggf. Aufzeigen von Optimierungspotenzialen siehe Bewertungsmatrix
- 10 %
- Der Bieter hat das im Angebot aufgezeigte Vorgehen unter konkreter Darlegung seiner Arbeitsmethodik mündlich darzustellen. Die Angebotspräsentation war professionell vorgetragen und überzeugend. Die relevanten Projektmitarbeiter*innen für die BVG wurde persönlich vorgestellt. Schwerpunkte in der Diskussion wurden auf inhaltliche und deutlich weniger auf vertriebliche Aspekte gelegt. siehe Bewertungsmatrix
- 10 %
- 1. Angebotspreis Basisleistungen Jahr 1 bis 4 (Gewichtung: 28%) 2. Angebotspreis Basisleistungen Jahr 5 bis 8 (Gewichtung: 13%) 3. Option: Spotmarktbeschaffung (anteiliger Bedarf BVG) (Gewichtung: 9%) 4. Tagessatz für Zusatzleistungen (Gewichtung: 5%)
- 55 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0522-2025") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerber (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780). 10. Eigenerklärung zur Höhe der Versicherung. 11. Eigenerklärung, dass die ausgeschriebenen Leistungen erbracht werden können und dass die dafür jeweils erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten für die Auftragsdurchführung über den ausgeschriebenen Leistungszeitraum zur Verfügung stehen. Hinweise: Für die zuvor genannten Angaben ist, sofern und soweit nicht im Einzelfall auf dem betreffenden Formblatt ausdrücklich anders mitgeteilt, das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung EU_ITD2-0522-2025" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 12. Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 13. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Eignungskriterien". Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter/Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 675569-2026
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