TED·393342-2026·Schließt in 6 Tagen

Lieferung von neuen Weichen für die Strecke Kaufungen Papierfabrik bis Hessisch Lichtenau

Hessen
Frankfurt am Main, Germany·Veröffentlicht 9. Juni 2026
VerkehrsinfrastrukturIndustriebedarfSchienenverkehrÖffentliche VerwaltungSchienenverkehrInfrastrukturWeichenbauOeffentliche AuftraegeBahntechnik
Auftragswert
€1.5M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
29. Juli 2026
6 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die HLB Basis AG schreibt die Lieferung von insgesamt zwölf neuen Weichen für die Bahnstrecke zwischen Kaufungen Papierfabrik und Hessisch Lichtenau aus. Es handelt sich um beidseitige Ausfädelungen an drei verschiedenen Standorten. Der Auftrag umfasst die reine Materiallieferung für den Infrastrukturbedarf im Raum Kassel.

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Lieferung von neuen Weichen (beidseitige Ausfädelungen 110-113, 137-140 und 206-209) für die Strecke Kaufungen Papierfabrik - Hessisch Lichtenau

VergabeHero-Einschätzung

Die HLB Basis AG benötigt neue Weichen für die Bahnstrecke zwischen Kaufungen Papierfabrik und Hessisch Lichtenau. Konkret geht es um die Lieferung von zwölf Weichen, die als beidseitige Ausfädelungen an drei Streckenabschnitten verbaut werden sollen. Diese Komponenten sind für die Instandhaltung und Modernisierung der Schieneninfrastruktur in der Region Kassel erforderlich. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf 1,5 Millionen Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von neuen Weichen (110-113, 137-140 und 206-209) für die Strecke Kaufungen Papierfabrik - Hessisch Lichtenau

Lieferung von neuen Weichen (beidseitige Ausfädelungen 110-113, 137-140 und 206-209) für die Strecke Kaufungen Papierfabrik - Hessisch Lichtenau

CPV 34941800, 34946221, 34946223, 34947000Frist 29. Juli 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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