Lieferung von Mobilfunkdetektionsgeräten für Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen
Was wird ausgeschrieben
Die Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug NRW schreibt die Lieferung von Mobilfunkdetektionsgeräten für verschiedene Justizvollzugsanstalten aus. Ziel ist die Unterbindung unerlaubter Handynutzung durch Inhaftierte. Der Leistungsbeginn ist für den 1. November 2026 vorgesehen.
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Belieferung diverser Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mobilfunkdetektionsgeräten ab dem 01.11.2026
Die Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen sucht nach Anbietern für mobile Mobilfunkdetektionsgeräte. Diese Geräte sollen in den verschiedenen Justizvollzugsanstalten des Landes eingesetzt werden, um die unerlaubte Nutzung von Mobiltelefonen durch Inhaftierte zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Der Auftrag startet zum 1. November 2026 und richtet sich an Unternehmen, die spezialisierte Detektionstechnik für den Sicherheitsbereich liefern können.
Aufteilung in Lose
1 LotIn den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen werden mobile Mobilfunkdetektionsgeräte zur Vermeidung von unerwünschter Handynutzung der Inhaftierten benötigt.
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung