Lieferung von Leitpfosten und Stationierungszeichen für Landesstraßen
Was wird ausgeschrieben
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt einen Jahresvertrag für die Lieferung von Leitpfosten und Stationierungszeichen inklusive Zubehör für die Jahre 2026-2028 aus. Der Vertrag umfasst Teillieferungen an die Zentrale der Behörde in Magdeburg. Die Beschaffung erfolgt als offenes Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Jahresvertrag Leitpfosten 2026-2028 Zentrale
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) in Magdeburg benötigt für die Jahre 2026 bis 2028 Leitpfosten und Stationierungszeichen für ihre Landesstraßen. Bei Leitpfosten handelt es sich um die kleinen Kunststoffpfosten mit Reflektoren, die zur Markierung der Fahrbahnränder und Leitlinien im Straßenverkehr dienen. Der Auftrag ist ein Jahresvertrag mit Teillieferungen, was bedeutet, dass die Produkte nach Bedarf innerhalb des Vertragszeitraums abgerufen werden. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis. Als Auftraggeberin ist die LSBB für den Bau und Unterhalt der Landesstraßen in Sachsen-Anhalt zuständig.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis отсутствия Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB
- Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Bei Aufträgen über 30.000 EUR: Auszug aus dem Wettbewerbsregister
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Konkurs (nach nationalem Recht): Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Bestechung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bildung krimineller Vereinigungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Menschenhandel: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Insolvenz: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Sofern in der mit dem Angebot einzureichenden HVA L-StB Eigenerklärung Eignung ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Täuschung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenskonflikt: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schwere Verfehlung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Mangelhafte Erfüllung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist. Einstellung der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. ------------------------------------------- Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Nationale Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. ------------------------------------------- Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. -
Aufteilung in Lose
1 LotLieferung von Stationierungszeichen und Zubehör an die Zentrale der LSBB. Der Vertrag setzt sich aus einzelnen Teillieferungen zusammen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Wirtschaftlichster Preis
Zeitplan
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung