TED·543954-2026·Schließt in 32 Tagen

Lieferung von Kühl- und Gefriergeräten sowie Salatbars für die Bundeswehr

VD
Oldenburg, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
KüchenausstattungVerpflegungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerteidigungKuehltechnikGastronomiebedarfBundeswehrLogistikOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Verpflegungsamt der Bundeswehr schreibt die Lieferung von Kühl- und Gefriergeräten sowie Salatbars für verschiedene Dienststellen im gesamten Bundesgebiet aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf Kühlgeräte und Salatbars beziehen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 7. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Kühl- und Gefriergeräten und Salatbars an Bundeswehrdienststellen im Bundesgebiet.

VergabeHero-Einschätzung

Das Verpflegungsamt der Bundeswehr sucht nach Lieferanten für Kühl- und Gefriergeräte sowie Salatbars, die an verschiedenen Standorten der Bundeswehr in ganz Deutschland benötigt werden. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die Kühl- und Gefriertechnik, während Los 2 speziell die Lieferung von Salatbars beinhaltet. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben, um die Verpflegungseinrichtungen der Bundeswehr auszustatten. Da es sich um eine bundesweite Versorgung handelt, ist eine logistische Kapazität für den deutschlandweiten Versand erforderlich.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Los 1 Kühl- und Gefriergeräte

Lieferung von Kühl- und Gefriergeräten

CPV 39711100
LOT-0002Los 2 Salatbar

Lieferung von Salatbars

CPV 39711000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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