Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schreibt die Lieferung von Jacken für die bayerische Polizei und Justiz im Rahmen einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt: Mehrzweckjacke, Einsatzjacke und Regenjacke. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage (2 Jahre). Die Vergabe erfolgt anhand des wirtschaftlichsten Angebots mit einer Gewichtung von 50% Preis und 50% Qualität.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen, ein Landesbetrieb der niedersächsischen Landesverwaltung, beschafft im Auftrag Bayerns Jacken für die Polizei und Justiz. Die Rahmenvereinbarung umfasst drei Produktarten – Mehrzweckjacken, Einsatzjacken und Regenjacken – die über einen Zeitraum von zwei Jahren an die bayerischen Sicherheitsbehörden geliefert werden sollen. Die Vergabe erfolgt anhand einer Kombination aus Preis (50%) und technischer Qualität (50%), wobei ein Mindestnutzen von 60% erreicht werden muss. Da keine konkreten Stückzahlen oder Preise in der Ausschreibung genannt werden, ist der genaue Auftragswert nicht beziffert – vergleichbare öffentliche Beschaffungen von Polizeiuniformen in Deutschland liegen typischerweise im mittleren einstelligen Millionenbereich.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge)
- Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV
- Erfahrung mit öffentlichen Beschaffungen von Uniformen oder Funktionskleidung
- Nachweis der technischen Lieferfähigkeit
- Erfüllung der technischen Lieferbedingungen (zu entnehmen aus den Vergabeunterlagen)
- Mindestqualität: Grenznutzen von 60% bei der technischen Bewertung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
3 LoteDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung