Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Dienstbekleidung (Mehrzweck-, Einsatz- und Regenjacken) für Polizei und Justiz

Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von spezieller Dienstbekleidung für die Polizei und Justiz in Bayern aus. Der Auftrag ist in drei Lose für Mehrzweck-, Einsatz- und Regenjacken unterteilt und hat eine Laufzeit von 730 Tagen. Die Vergabe erfolgt auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots, wobei Preis und Qualität jeweils zu 50 % gewichtet werden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sucht im Auftrag der bayerischen Polizei und Justiz einen Lieferanten für verschiedene Arten von Dienstjacken. Die Ausschreibung umfasst drei separate Lose für Mehrzweckjacken, Einsatzjacken und Regenjacken. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei der neben dem Preis auch die Produktqualität eine entscheidende Rolle spielt. Bieter müssen beachten, dass die Qualität der Jacken in einer Bewertungsmatrix geprüft wird und ein Mindestnutzen von 60 % erreicht werden muss, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen.
Aufteilung in Lose
3 LoteDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung