Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmaterial sowie Zellstoffen
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Fürth schreibt die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmaterial sowie Zellstoffen für rund 160 städtische Objekte aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren, beginnend am 01.08.2026. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Hygiene- u. Reinigungsmaterial plus Zellstoffe inklusive Objektbelieferung für die Stadt Fürth. Der Vertrag deckt den Bedarf an Hygiene-, Reinigungsmaterial und Zellstoffen der städtischen Verbrauchsstellen (gegenwärtig etwa 160 Objekte) in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet Fürth. Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2030.
Die Stadt Fürth sucht einen Lieferanten für Hygiene- und Reinigungsmittel sowie Zellstoffprodukte, um den Bedarf von etwa 160 städtischen Einrichtungen zu decken. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Belieferung der verschiedenen Gebäude im Stadtgebiet über einen Zeitraum von vier Jahren, von August 2026 bis Juli 2030. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert, wobei das erste Los allgemeine Reinigungs- und Hygienematerialien abdeckt und das zweite Los spezifisch auf Zellstoffprodukte fokussiert ist. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des Preises erteilt.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Auflistung und kurze Beschreibung der Ausschlussgründe siehe Eigenerklärung zur Eignung (L_1240): https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=293937 Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach den Bestimmungen gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteHygiene- u. Reinigungsmaterial plus Zellstoffe inklusive Objektbelieferung für die Stadt Fürth. Der Vertrag deckt den Bedarf an Hygiene-, Reinigungsmaterial und Zellstoffen der städtischen Verbrauchsstellen (gegenwärtig etwa 160 Objekte) in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet Fürth. Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2030.
Hygiene- u. Reinigungsmaterial plus Zellstoffe inklusive Objektbelieferung für die Stadt Fürth. Der Vertrag deckt den Bedarf an Hygiene-, Reinigungsmaterial und Zellstoffen der städtischen Verbrauchsstellen (gegenwärtig etwa 160 Objekte) in verschiedenen Gebäuden im Stadtgebiet Fürth. Rahmenvereinbarung für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2030.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
- price100%
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung