Lieferung von schnitthemmenden Handschuhen

Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen schreibt die Lieferung von schnitthemmenden Handschuhen für die Polizei und Justiz in Bayern aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 372.240 EUR.
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Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Handschuh, schnitthemmend für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sucht einen Lieferanten für schnitthemmende Handschuhe, die speziell für den Einsatz bei der Polizei und Justiz in Bayern benötigt werden. Der Auftrag wird als Rahmenvereinbarung vergeben, was bedeutet, dass der ausgewählte Anbieter über einen Zeitraum von einem Jahr die benötigten Mengen bei Bedarf liefert. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu gleichen Teilen nach dem Preis und nach technischen Qualitätsmerkmalen der Handschuhe. Bieter müssen darauf achten, alle geforderten Unterlagen vollständig einzureichen, da der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, fehlende Dokumente nachzufordern.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der technischen Lieferbedingungen
- Vollständige Einreichung aller bewertungsrelevanten Unterlagen bei Angebotsabgabe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Handschuh, schnitthemmend für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrix). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 20. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung