Lieferung von Gleisbaustoffen für Haltestellen in Ludwigshafen

Was wird ausgeschrieben
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH schreibt die Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für verschiedene Haltestellen in Ludwigshafen aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die Rillenschienen, Vignolschienen, Weichenkomponenten, Betonschwellen sowie Entwässerungseinrichtungen und zugehörige Planungsleistungen umfassen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für Los 1: V228 GE Bürgermeister-Kutterer-Straße Rillenschienen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungspläne V248 Gleisverbindung LU Hbf Ost Rillenschienen R2, Rillenschienenkonstruktionen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. Los 2: V229 GE W813, W814, K813 Rillenschienen 60R2/59 R2, Rillenschienenkonstruktionen 60 R2, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. V152 GE zwischen „RHB-Buckel“ und Lorientallee Vignolschienen 49 E1, Gleisfestlegungseinrichtungen und Betonschwellen sowie erforderliche Schienenteilungspläne.
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH benötigt für Instandsetzungs- und Bauarbeiten an mehreren Haltestellen in Ludwigshafen neues Gleismaterial. Der Auftrag umfasst die Lieferung von speziellen Schienenprofilen, Weichenbauteilen, Betonschwellen und Entwässerungselementen sowie die Erstellung der notwendigen technischen Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt, die unterschiedliche Gleisabschnitte und Materialanforderungen abdecken. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, wie etwa Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen bei vorliegenden Ausschlussgründen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
2 LoteV228 GE Bürgermeister-Kutterer-Straße Rillenschienen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungspläne V248 Gleisverbindung LU Hbf Ost Rillenschienen R2, Rillenschienenkonstruktionen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne.
V229 GE W813, W814, K813 Rillenschienen 60R2/59 R2, Rillenschienenkonstruktionen 60 R2, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. V152 GE zwischen „RHB-Buckel“ und Lorientallee Vignolschienen 49 E1, Gleisfestlegungseinrichtungen und Betonschwellen sowie erforderliche Schienenteilungspläne.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 16. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung