Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·517621-2026

Lieferung von Getränken für den Landschaftsverband Rheinland

LieferleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungLebensmittelGetraenkeOeffentliche VerwaltungLogistikNachhaltigkeit
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) schreibt die regelmäßige Lieferung von Getränken an seine verschiedenen Standorte aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag für ein breites Sortiment an alkoholfreien Getränken. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und Nachhaltigkeitskriterien.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Lieferung von Getränken an die Lieferstellen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

VergabeHero-Einschätzung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) sucht einen Lieferanten für die Versorgung seiner verschiedenen Standorte mit Getränken. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Belieferung der Kliniken und Einrichtungen des Verbandes. Neben dem Preis spielen bei der Auswahl auch die Qualität der Produkte sowie das Angebot an Bio- und Fairtrade-Artikeln eine wichtige Rolle. Der Auftrag ist als offenes Verfahren ausgeschrieben, was bedeutet, dass sich jedes interessierte Unternehmen bewerben kann.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von Getränken

Lieferung von Getränken an die Lieferstellen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

CPV 15980000, 15981000, 15982000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Bewertung der Qualität

    15%
  • quality

    Bewertung Vorlage Bio-/ Fairtrade-Sortiment

    10%
  • quality

    Bewertung Nachhaltigsaspekte

    10%
  • price

    Bewertung Preis

    65%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 27. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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