Lieferung von Gerätewagen-Logistik (GW-L) für den Katastrophenschutz

Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Ostholstein schreibt die Beschaffung eines Gerätewagens für den Katastrophenschutz aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst das 16-Tonnen-Fahrgestell, Los 2 den entsprechenden Aufbau. Die Vergabe erfolgt auf Basis des Preises und der Lieferzeit.
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Lieferung eines Gerätewagen-Logistik GW-L, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau, für den Katastrophenschutz des Kreises Ostholstein. Unterteilung in 2 Lose.
Der Kreis Ostholstein beschafft einen neuen Gerätewagen für den Katastrophenschutz. Das Fahrzeug wird in zwei getrennten Losen ausgeschrieben: Los 1 betrifft das 16-Tonnen-Fahrgestell, während Los 2 den speziellen Aufbau für den Logistikeinsatz umfasst. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder beide Lose bewerben. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt zu 70 Prozent über den Preis und zu 30 Prozent über die angebotene Lieferzeit.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsverpflichtungen
- Keine Beteiligung an wettbewerbsverzerrenden Absprachen
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (keine Insolvenz)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unterlagen, die keine sensiblen Daten enthalten (Preise) können nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung eines Fahrgestells mit 16 Tonnen, geeignet für einen GW-L1
Lieferung / Herstellung eines Aufbaus geeignet für einen GW-L1
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price
100%
- price
70%
- quality
Lieferzeit 30%
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung