TED·442690-2026·Schließt in 35 Tagen

Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20

Brandenburg
Eutin, Germany·Veröffentlicht 29. Juni 2026
Feuerwehr- und RettungstechnikÖffentliche VerwaltungFeuerwehrFeuerwehrRettungstechnikOeffentliche BeschaffungFahrzeugausstattungKommunalbedarf
Auftragswert
~€160k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Eutin schreibt die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für zwei neue Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF 20) aus. Der Auftrag umfasst die Ausstattung für die Freiwilligen Feuerwehren Eutin sowie Fissau-Sibbersdorf. Die Lieferfrist beträgt 120 Tage.

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Lieferung der Beladung (LOS 3) für zwei Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge HLF 20 der Stadt Eutin (Freiwillige Feuerwehr Eutin und Freiwillige Feuerwehr Fissau-Sibbersdorf)

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Eutin sucht einen Lieferanten für die feuerwehrtechnische Ausrüstung von zwei neuen Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen, kurz HLF 20 genannt. Diese Fahrzeuge sind Standard-Einsatzmittel der Feuerwehr, die sowohl für die Brandbekämpfung als auch für die technische Hilfeleistung bei Unfällen genutzt werden. Die Beladung umfasst dabei alle notwendigen Geräte, die auf den Fahrzeugen verlastet werden müssen, um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren Eutin und Fissau-Sibbersdorf sicherzustellen. Der Auftrag ist auf eine Lieferzeit von 120 Tagen ausgelegt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Feuerwehrtechnische Beladung

Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für zwei Hilfeleistungs- und Löschgruppenfahrzeuge (HLF 20) für die Stadt Eutin

CPV 35110000Frist 3. Aug. 2026120 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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