Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Rosenbauer Deutschland GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

20. Juli 2026

TED·522833-2026

Lieferung von Feuerwehr-RTE-Robotern inklusive Zubehör

Sicherheits- und RettungstechnikIndustrie- und SpezialausrüstungÖffentliche VerwaltungSicherheit und VerteidigungFeuerwehrtechnikRobotikBehoerdenbedarfEinsatzmittelOeffentliche Beschaffung
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt die Lieferung von Feuerwehr-RTE-Robotern (Roboter für Rettung, Transport und Einsatz) samt Zubehör aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los, das ausschließlich über den Preis vergeben wird. Ein konkreter Zeitrahmen oder ein geschätzter Wert wurden nicht explizit in der Bekanntmachung genannt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Lieferung von Feuerwehr-RTE Robots inkl. Zubehör

VergabeHero-Einschätzung

Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht einen Lieferanten für spezielle Feuerwehr-Roboter, die für Rettungs-, Transport- und Einsatzzwecke (RTE) eingesetzt werden sollen. Zum Lieferumfang gehört neben den Robotern selbst auch das notwendige Zubehör. Die Vergabe erfolgt in einem einzigen Los, wobei das günstigste Angebot den Zuschlag erhält. Da es sich um spezialisierte Einsatztechnik für Behörden handelt, ist von einem hochwertigen technischen Produkt auszugehen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von Feuerwehr-RTE-Robots

Lieferung von Feuerwehr-RTE Robots inkl. Zubehör

CPV 42997300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    reine Preiswertung

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Rosenbauer Deutschland GmbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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