TED·454245-2026·Schließt in 33 Tagen

Lieferung von Fernwärmerohren, Formteilen und Muffen

Nordrhein-Westfalen
Bielefeld, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
Bau- und InstallationsmaterialEnergieversorgungEnergieÖffentliche VersorgungFernwaermeRohrleitungsbauEnergieversorgungStadtwerkeInfrastruktur
Auftragswert
€5.0M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Bielefeld GmbH schreibt die Lieferung von Kunststoffmantelrohren (KMR), Formteilen, Muffen und entsprechendem Zubehör für die Erneuerung einer Fernwärmeleitung aus. Der Auftrag hat einen geschätzten Wert von 5 Millionen Euro. Die Lieferung ist für ein spezifisches Bauvorhaben in der Eckendorfer Straße vorgesehen.

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Lieferung der KM-Rohre sowie KMR-Formteile, Muffen und Zubehör

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Bielefeld benötigen für die Erneuerung einer Fernwärmeleitung in der Eckendorfer Straße neues Material. Dabei geht es konkret um die Lieferung von Kunststoffmantelrohren, kurz KMR genannt, sowie passenden Formteilen, Muffen und weiterem Zubehör. Der Auftrag hat ein Volumen von rund 5 Millionen Euro. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen interessierte Unternehmen ihre Eignung für die Lieferung solcher speziellen Fernwärmekomponenten nachweisen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung der KM-Rohre sowie KMR-Formteile, Muffen und Zubehör
€5.0M

Lieferung der KM-Rohre sowie KMR-Formteile, Muffen und Zubehör

CPV 44163120
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium; weitere Kriterien entnehmen Sie bitte den Unterlagen.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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