TED·473638-2026·Schließt in 33 Tagen

Lieferung von Erdgas inklusive Netznutzung für das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

Thüringen
Saalfeld, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungErdgasEnergiebeschaffungOeffentliche VerwaltungEnergielieferungKommunalbedarf
Auftragswert
€920k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
10. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt schreibt die Lieferung von Erdgas für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 01.01.2029 aus. Der Auftrag umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 10,4 Millionen Kilowattstunden inklusive der Netznutzung. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss eines Liefervertrages für Erdgas inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.27 bis 01.01.2029

VergabeHero-Einschätzung

Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt sucht einen Lieferanten für Erdgas, um den Bedarf der Behörde für zwei Jahre zu decken. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2027 bis zum 1. Januar 2029 und beinhaltet neben der reinen Gaslieferung auch die anfallenden Netznutzungsentgelte. Insgesamt wird eine Menge von etwa 10,4 Millionen Kilowattstunden benötigt. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlichste Angebot.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Erdgaslieferung an Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt LZ 01.01.27 bis 01.01.2029
€920k

Erdgaslieferung inkl. Netznutzung von ca. 10,4 Mio. KWh für den Lieferzeitraum 01.01.2027 bis 01.01.2029

CPV 09123000Frist 10. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis hat eine Gewichtung von

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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