Lieferung von Erdgas für die Universität zu Köln

Was wird ausgeschrieben
Die Universität zu Köln schreibt die Lieferung von Erdgas für ihre 28 Lieferstellen aus. Der Vertrag umfasst einen Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 mit einer optionalen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Der prognostizierte jährliche Erdgasbedarf liegt bei etwa 1,5 GWh.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Lieferung von Erdgas für die Universität zu Köln
Die Universität zu Köln sucht einen Lieferanten für Erdgas, um ihre 28 Standorte mit Energie zu versorgen. Der Auftrag läuft über zwei Jahre, beginnend im Januar 2027, mit der Option, die Laufzeit um ein weiteres Jahr bis Ende 2029 zu verlängern. Insgesamt wird ein jährlicher Bedarf von etwa 1,5 Gigawattstunden (GWh) Erdgas gedeckt. Bieter müssen die üblichen gesetzlichen Ausschlusskriterien erfüllen, wie etwa das Fehlen von Straftaten oder Insolvenzverfahren.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 129 ff. StGB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung von Steuer- und Abgabenpflichten
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über die Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren oder Liquidation
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Gemäß § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Universität zu Köln (UzK) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Es besteht eine Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr und somit bis spätestens 31.12.2029. Die UzK betreibt aktuell 28 Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP). Der prognostizierte Gesamterdgasbedarf für die ausgeschriebenen Lieferjahre beläuft sich auf ca. 1,5 GWh jährlich. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen sind der beigefügten Lieferstellenliste zu entnehmen. Ausgeschrieben wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Die Fixierung der vertraglichen Energiepreise für die Lieferjahre 2027 und 2028 erfolgt jeweils in zwei strukturgleichen, horizontalen Tranchen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit für ein weiteres Lieferjahr erfolgt die Berechnung des Energiepreises für den Verlängerungszeitraum analog zur Preisgestaltung für die Lieferjahre 2027 und 2028.
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung