Lieferung von Erdgas für den Kreis Warendorf sowie die Kommunen Sassenberg und Beelen
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Warendorf schreibt die Erdgaslieferung für sich sowie die Kommunen Sassenberg und Beelen für einen Zeitraum von drei Jahren aus. Die Ausschreibung umfasst drei Lose, die sowohl H-Gas als auch L-Gas sowie Anteile an Bioerdgas beinhalten. Der Auftrag richtet sich an Energieversorger, die eine zuverlässige Belieferung der verschiedenen Abnahmestellen sicherstellen können.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Kreis Warendorf schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Erdgas im eigenen Namen sowie im Auftrag und in Vollmacht der Kommunen Sassenberg und Beelen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) aus.
Der Kreis Warendorf sucht einen Energielieferanten für die Versorgung von Liegenschaften des Kreises sowie der Kommunen Sassenberg und Beelen mit Erdgas. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die unterschiedliche Gasarten (H-Gas und L-Gas) sowie einen Bioerdgasanteil von 10 % in bestimmten Bereichen vorsehen. Insgesamt werden etwa 65 Abnahmestellen versorgt, darunter sowohl RLM-Stellen (registrierende Leistungsmessung für größere Mengen) als auch SLP-Stellen (Standardlastprofile für kleinere Abnahmen). Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern
- Nachweis der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Werden die aufgeführten Nachweise - ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Absatz 2 VgV nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
3 LoteMindestens 10 % Bioerdgas.
Ca. 65 Abnahmestellen, davon 2 RLM-Abnahmestellen. Aufteilung in drei Lose, ein Los mit Bioerdgasanteil 10 %. 1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 1.771 MWh/Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas; 2 Tarifabnahmestellen H-Gas, 55 SLP-Abnahmestellen mit ca. 6.270 MWh/Jahr; 3 Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas, 8 SLP-Abnahmestellen mit ca. 827 MWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit 1.021 MWh/Jahr
Ca. 65 Abnahmestellen, davon 2 RLM-Abnahmestellen. Aufteilung in drei Lose, ein Los mit Bioerdgasanteil 10 %. 1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 1.771 MWh/Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas; 2 Tarifabnahmestellen H-Gas, 55 SLP-Abnahmestellen mit ca. 6.270 MWh/Jahr; 3 Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas, 8 SLP-Abnahmestellen mit ca. 827 MWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit 1.021 MWh/Jahr
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price1%
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
- price1%
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
- price1%
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung