Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: EVR Energieversorgung Rudolstadt GmbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

2. Juli 2026

TED·527391-2026

Lieferung von elektrischer Energie für die Jahre 2027 und 2028

Thüringen
Rudolstadt, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungStromlieferungOeffentliche VerwaltungKommunale BeschaffungEnergie
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Rudolstadt schreibt die Lieferung von elektrischer Energie für ihre kommunalen Verbrauchsstellen für den Zeitraum 2027 bis 2028 aus. Es handelt sich um einen Lieferauftrag, der über zwei Jahre läuft. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

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Lieferung von elektrischer Energie für die Lieferjahre 2027 und 2028 für Verbrauchsstellen der Stadt Rudolstadt

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtverwaltung Rudolstadt sucht einen Energielieferanten für die Versorgung ihrer städtischen Gebäude und Anlagen mit Strom für die Jahre 2027 und 2028. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, ist der alleinige Zuschlagskriterium der günstigste Preis. Interessierte Unternehmen müssen in der Lage sein, die städtischen Verbrauchsstellen über den gesamten zweijährigen Zeitraum zuverlässig mit elektrischer Energie zu beliefern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von elektrischer Energie für die Lieferjahre 2027 und 2028 für Verbrauchsstellen der Stadt Rudolstadt

Lieferung von elektrischer Energie für die Lieferjahre 2027 und 2028 für Verbrauchsstellen der Stadt Rudolstadt

CPV 09310000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Wertungspreis 100 % Gewichtung

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 2. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an EVR Energieversorgung Rudolstadt GmbH · €0k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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