TED·467354-2026·Schließt in 49 Tagen

Lieferung von elektrischer Energie für die Stadtverwaltung Grimma

Sachsen
Grimma, Germany·Veröffentlicht 7. Juli 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieversorgungStromlieferungOeffentliche VerwaltungKommunale BeschaffungEnergie
Auftragswert
€2.2M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
49 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtverwaltung Grimma schreibt die Lieferung von elektrischer Energie für den Zeitraum von 2027 bis 2029 aus. Der Auftrag umfasst ein jährliches Volumen von ca. 2,4 GWh für insgesamt 306 Lieferstellen, inklusive der Abwicklung der Netznutzung. Es besteht eine Option auf eine einjährige Vertragsverlängerung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Auftraggeberin für die Lieferjahre 2027 bis 2029 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 2,4 GWh jährlich und verteilt sich auf 306 Lieferstellen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Grimma sucht einen Energielieferanten, der die Stadtverwaltung über einen Zeitraum von drei Jahren mit Strom versorgt. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beträgt etwa 2,4 Gigawattstunden pro Jahr, die sich auf 306 verschiedene Standorte innerhalb des Stadtgebiets verteilen. Der Anbieter übernimmt dabei auch die Abwicklung der Netznutzung, also die Koordination mit den Netzbetreibern. Der Vertrag kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden, wobei der Zuschlag ausschließlich über den günstigsten Preis entschieden wird.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zu §§ 123-124 GWB
  • Eigenerklärung zur Verordnung (EU) – RUS-Sanktionen
  • Zustimmung zur Bonitätsprüfung durch Wirtschaftsauskunftei
  • Auszug aus dem Wettbewerbsregister (bei Zuschlag)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Eigenerklärung zu §§ 123-124 GWB; Eigenerklärung zur Verordnung (EU) – RUS-Sanktionen. Ergänzend behält sich der Auftraggeber vor, eine Bonitätsauskunft zu dem Bieter bei einer etablierten Wirtschaftsauskunftei abzufragen. Vor der Erteilung eines Zuschlags fordert der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen ab, das den Auftrag erhalten soll. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Möglichkeit der Nachforderung Gebrauch macht. Wenn die Vergabestelle auf die Nachforderung verzichtet oder eine Nachforderung ergebnislos geblieben ist, führt eine unvollständige Einreichung zum Ausschluss aus dem Verfahren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Lieferung von elektrischer Energie für die Große Kreisstadt Grimma für die Lieferjahre 2027 bis 2029 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr
€2.2M

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Auftraggeberin für die Lieferjahre 2027 bis 2029 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Das ausgeschriebene Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 2,4 GWh jährlich und verteilt sich auf 306 Lieferstellen.

CPV 09310000Frist 24. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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