TED·386977-2026·Schließt in 34 Tagen

Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften der Stadt Haan

Stadt HaanHaan, GermanyVeröffentlicht 5. Juni 2026
Auftragswert
€4.6M
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
8. Juli 2026
34 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Haan schreibt die Belieferung ihrer Liegenschaften mit elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich in Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung, Standard-Lastprofilen und Straßenbeleuchtung gliedern. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 3,24 Mio. kWh pro Jahr.

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Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Haan sucht einen Energielieferanten, der sämtliche städtischen Gebäude und Einrichtungen mit Ökostrom versorgt. Die Ausschreibung ist in drei Bereiche unterteilt: Strom für größere Abnahmestellen mit spezieller Messung, Strom für Standard-Anschlüsse sowie die Versorgung der Straßenbeleuchtung. Insgesamt werden jährlich etwa 3,24 Millionen Kilowattstunden Strom benötigt. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Lose bewerben, wobei der günstigste Preis den Zuschlag entscheidet.

EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungEnergieOekostromEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungStromlieferungKommunale Infrastruktur
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Lieferung von Ökostrom

Gegenstand der Ausschreibung ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Los 1: Abnahmestellen mit registrierter Leistungsmessung (RLM) – ca. 1,97 Mio. kWh/a Los 2: Abnahmestellen mit Standard-Lastprofil (SLP) – ca. 0,68 Mio. kWh/a Los 3: Straßenbeleuchtung – ca. 0,59 Mio. kWh/a

CPV 09310000Frist 8. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der niedrigste Angebotspreis allein ist entscheidend. Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Arbeitspreis erteilt. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, Umlage für abschaltbare Lasten, KWKG Aufschläge, Konzessionsabgabe und Stromsteuer).

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link