Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Gemeinde Sanitz
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Sanitz schreibt die Belieferung ihrer Abnahmestellen mit Strom aus erneuerbaren Energien für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Straßenbeleuchtung sowie sonstige Abnahmestellen. Die jährliche Gesamtmenge beläuft sich auf ca. 385.000 bis 390.000 kWh.
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Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Sanitz; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 385.435 kWh/2027, 390.435 kWh/2028 und 390.435 kWh/2029.
Die Gemeinde Sanitz sucht einen Stromlieferanten, der die Gemeinde für drei Jahre mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt. Der Auftrag ist in zwei Bereiche aufgeteilt: Los 1 umfasst die Straßenbeleuchtung, Los 2 deckt den restlichen Strombedarf der kommunalen Einrichtungen ab. Insgesamt werden über den dreijährigen Zeitraum rund 1,16 Millionen Kilowattstunden Strom benötigt. Bieter müssen neben den üblichen Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit auch spezifische Nachweise zu Mindestarbeitsbedingungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern erbringen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen gemäß TVgG M-V
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Angaben zu: — zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, — fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB, Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Fehlt bei Angebotsabgabe eine Erklärung gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1, § 6 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG M-V (Erklärung zu Mindestarbeitsbedingungen) oder weist die Erklärung inhaltliche Mängel auf, ist das Angebot, soweit auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird, von der Wertung auszuschließen (vgl. § 14 TVgG M-V).
Aufteilung in Lose
2 LoteLieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Sanitz; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 122.800 kWh/Jahr.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Sanitz; Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2029; Liefermenge: ca. 262.635 kWh/2027, 267.635 kWh/2028 und 267.635 kWh/2029.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung